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Wer helfen kann, soll helfen!

Nutzer: Susanne
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geschrieben am: 12.08.2007    um 18:39 Uhr   IP: gespeichert
Oftmals erreichen uns Hilferufe von Menschen, die einen Fall von Tierquälerei oder ähnlich schlimmen Bedingungen bei Nachbarn, Freunden und / oder Bekannten entdecken und nicht wissen, wie man reagieren soll. Wir werden helfen, so gut es geht und mit Ratschlägen der Situation angemessen Hilfestellung geben.

Scheut Euch nicht zu fragen, auch wenn's unangenehm erscheinen mag, denn wann ist der richtige Zeitpunkt für Hilfe? Immer dann, wenn man davon erfährt. Manchmal kann ein Überlegen von Stunden schon zu lange sein.

Wir werden helfen, denn sweetrabbits verfügt über bundesweite Kontakte zu Vereinen, Schutzorganisationen und privaten Personen, die bereit sind, sofort zu helfen.

Polizei, Tierheim und Veterinärämter reagieren oft zu langsam oder gar nicht, wenn der Fall nicht groß und spektakulär genug erscheint. Wir kennen Menschen, die sofort eingreifen.

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Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw*
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Nutzer: melosime
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geschrieben am: 13.08.2007    um 09:40 Uhr   IP: gespeichert
inwieweit habt der tierschutz die berechtigung auf ein grundstück/in eine wohnung zu gehen und das tier zu holen, wenn der besitzer den zutritt verweigert?

wenn es diesmal nicht klappt, dass meine schwägerindas kleine löwenköpfchen abgibt, dann wende ichmich an den tierschutz.

ich finde es höchst grausam das kleine tier allein in einem kleinen käfig in einem dunklem geräteschuppen aus alu zu halten. im sommer, wenn die sonne draufknallt wird es zu heiß und im winter superkalt.

und von krallenschneiden etchat sie noch nie was gehört...
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
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Nutzer: Dani
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geschrieben am: 13.08.2007    um 11:07 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: melosime
inwieweit habt der tierschutz die berechtigung auf ein grundstück/in eine wohnung zu gehen und das tier zu holen, wenn der besitzer den zutritt verweigert?

nagel mich nicht fest, aber ich bin der meinung ohne berechtigung des besitzers...geht da wohl gar nichts......wenn muss die polizei oder das vet-amt ran!

der weg ist normalerweise mit der betreffenden person ruhig und sachlich zu reden.......und hoffen das einsicht eintritt!!!

malsusiruf....ruf...ruf....

in deinem fall solltest du kontakt mit einer tierschutzorga in deiner nähe aufnehmen, die dich unterstüzt!


Meine Engel Lotti, Speedy-Baby, Chanel, Kermit, Klopfer, Flecki, Maxima, Morti und Frau von und zu Tante Pauli ihr seid unvergessen und für immer in meinem Herzen.



  TopZuletzt geändert am: 13.08.2007 um 11:08 Uhr von Dani
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Nutzer: Susanne
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geschrieben am: 13.08.2007    um 14:42 Uhr   IP: gespeichert
Nur die Polizeit hat die Befugnis gegen den Willen des Wohnungs- oder Hausbesitzers Eintritt zu verlagen. Alles andere ist Hausfriedensbruch. Jedoch haben Vereine die Möglichkeit, die Polizeit hinzuzuziehen, worauf diese auch reagiert.

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*George Bernard Shaw*
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Nutzer: melosime
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geschrieben am: 13.08.2007    um 22:08 Uhr   IP: gespeichert
das kann ja heiter werden. ich hoffe nicht, dass es soweit kommen wird, aber ich werde nicht zurückschrecken den tierschutz zu alarmieren, wenn sie so weitermacht.
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
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