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Rundschreiben

Nutzer: Widderchen
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geschrieben am: 05.06.2008    um 14:30 Uhr   IP: gespeichert
Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost
"Was jeder Postangehörige wissen sollte":
In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einer der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "verpackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weis, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Lieben Gruß
Nina
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Nutzer: Susanne
Status: SR-Team
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geschrieben am: 05.06.2008    um 14:37 Uhr   IP: gespeichert


Joh, typisch deutsch sowas

*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<



Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw*
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Nutzer: Lennart
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geschrieben am: 05.06.2008    um 14:49 Uhr   IP: gespeichert
Ist sehr nett, und bestätigt jedes Vorurteil ggü. den Beamten (Fussel???)

*flüster* Das gab's bereits Ende der Neunziger als "Fundstück der Woche" im Quatsch Comedy Club mit Thomas Herrmanns*flüster*
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Nutzer: Widderchen
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:05 Uhr   IP: gespeichert
*flüster*in dem Alter hab ich darüber noch nicht lachen können*flüster*
Lieben Gruß
Nina
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Nutzer: Tanja7
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Registriert seit: 29.10.2007
Anzahl Nachrichten: 11044

geschrieben am: 05.06.2008    um 15:07 Uhr   IP: gespeichert
Hihi....werd ich mal meinem Männe unter die Nase halten......
Der schreibt auch immer in so nem typischen Beamtendeutsch!
Liebe Grüße von Tanja und ihren 9 Zwergen!
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Nutzer: Fussel
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Registriert seit: 12.06.2007
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:44 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Lennart
Ist sehr nett, und bestätigt jedes Vorurteil ggü. den Beamten (Fussel???)
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Nutzer: XJennyX
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Registriert seit: 09.05.2007
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:46 Uhr   IP: gespeichert
hehe ja das gut...hatte das vor paar monaten auch schon auf der Homepage von stern tv gelesen...die hatten n bericht über beamtendeutsch!!!Versteht kein Mensch =)
/quee /wirdoof

Liebe Grüße
Jenny
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"Autor"  
Nutzer: Fussel
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Registriert seit: 12.06.2007
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:50 Uhr   IP: gespeichert
Brauchst nur Übung.

Wobei der Wertsack auch echt heftig ist. Nicht jede Vorschrift ist so ... Banane.

Am besten gefällt mir:
"Den Feuerkampf gewinnt, wer besser schießt und schneller trifft."

Ist auch ein Klassiker.
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Nutzer: Lennart
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Registriert seit: 20.05.2008
Anzahl Nachrichten: 426

geschrieben am: 05.06.2008    um 15:50 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Fussel
Autsch, gib's zu, Du wärst enttäuscht gewesen, wenn ich nichts geschrieben hätte...
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"Autor"  
Nutzer: XJennyX
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Registriert seit: 09.05.2007
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:51 Uhr   IP: gespeichert
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
(FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

und vieles weitere schaut mal hier:
>KLICK HIER!<

Liebe Grüße
Jenny
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"Autor"  
Nutzer: XJennyX
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geschrieben am: 05.06.2008    um 15:53 Uhr   IP: gespeichert
oder das da :
>KLICK HIER!<
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"Autor"  
Nutzer: Monalisa
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geschrieben am: 05.06.2008    um 20:36 Uhr   IP: gespeichert
Oh man, dass ist ja ein Wirrwarr von Begriffen....
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"Autor"  
Nutzer: Olli
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Anzahl Nachrichten: 2893

geschrieben am: 06.06.2008    um 03:07 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: XJennyX
oder das da :
>KLICK HIER!<

Also das fand ich nun nicht so ganz schwer:


Ergebnis: Sie haben 14 von 20 Punkten erreicht


Behörden-Kenner
Nicht schlecht: Sie durchschauen verquaste Formulierungen. Bei einigen Begriffen wissen Sie jedoch auch nicht weiter.
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