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rechtliche Frage: "Rückgabepflicht"?

Nutzer: Chaosqueen
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geschrieben am: 16.08.2008    um 12:44 Uhr   IP: gespeichert
Hey Leute!
Ich bin mir absolut nicht sicher, ob diese Frage hier rein gehört. Wenn nicht, bitte verschieben ;)
Ich hoffe, mir kann hier einer von euch helfen. Wie ist das denn, wenn ich ein Kaninchen von einer Privatperson übernehme, hat der ehemalige Besitzer dann das Recht darauf, das Tier zurückzufordern? Aus welchen Gründen auch immer?
Liebe Grüße
Chaosqueen
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Nutzer: ophilia
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geschrieben am: 16.08.2008    um 12:51 Uhr   IP: gespeichert
Wenn sie einen Schutzvertrag mit dir hat und du dich an diesen Vertrag nicht hälst dann schon.

Sprich wenn du gegen die Auflagen in diesem Vertag verstößt, du hälst die Tiere nicht artgerecht ect ect je nach dem was dort drin steht.

Allerdings ich hoffe das keine negativen Haltungsbedingungen der Grund sind.

Wenn ihr einen mündlichen Vertrag /Absprache habt und du diese nicht einhälst kann sie glaube ich auch wenigstens den Anspruch stellen das du die Zusagen die du ihr gabst einhälst.

Dies gilt auch für den schriftlichen Vertrag, solltest du gegen Verstöße denn noch nichts tun solltest du dir überlegen warum du dir Tiere hälst.

Ohne jegliche Gründe vordert der Vorbesitzer sein Tier in der Regel nicht zurück.
Liebe: die Kraft, nicht nur die eigene, sondern auch die Unvollkommenheit eines anderen lebenslang zu ertragen.
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Nutzer: Sylke
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geschrieben am: 16.08.2008    um 12:51 Uhr   IP: gespeichert
Was wurde denn im Schutzvertrag ausgemacht?

Gruß Sylke
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen

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Nutzer: Calavero
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geschrieben am: 16.08.2008    um 13:01 Uhr   IP: gespeichert
Schreib doch mal was zu den genauen abgabebedingungen, wurde ein Schutzvertrag unterschrieben, wurde das Kaninchen einfach an dich abgegeben, hast du eine Schutzgebühr bezahlt oder es einfach "gekauft"?
Nur weil ICH Paranoid bin, heisst das nicht das SIE mich nicht verfolgen!
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Nutzer: Chaosqueen
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geschrieben am: 16.08.2008    um 13:11 Uhr   IP: gespeichert
Noch habe ich überhaupt nichts gekauft. Ich bin aber auf der Suche nach einem Weibchen für meinen Bock.
Ophilia, ich frage nicht, damit ich dann sozusagen die Gewissheit habe, dass ich mit den Tieren machen kann was ich will und der Ex-Besitzer nichts dagegen tun kann
Ich frage, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass Menschen grundsätzlich alles zuzutrauen ist. Meine Kaninchen leben ohne Käfig, werden gesund und ohne Trockenfutter ernährt und ich bemühe mich, ihnen ein lebenswertes Leben zu bieten. Aber natürlich hängt man dabei sein Herz an die Tiere. Und ich fänd es sehr ungerecht, wenn ich den Neuzugang zurückgeben müsste, weil dem Besi einfällt dass er sein Kaninchen doch gerne wieder zurück hätte. Wahrscheinlich ginge es dann für das Kaninchen zurück in reine Käfighaltung, Einzelhaft und Trofu-Ernährung, denn die wenigsten die ich bis jetzt gefunden habe werden zu zweit und nicht im Käfig gehalten.

Solange ich also gegen die Bedingungen im Schutzvertrag nicht verstoße, kann mir die Kleine auch nicht wieder weggenommen werden?
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Nutzer: Sylke
Status: Megahase
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geschrieben am: 16.08.2008    um 13:56 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Chaosqueen
Solange ich also gegen die Bedingungen im Schutzvertrag nicht verstoße, kann mir die Kleine auch nicht wieder weggenommen werden?
Wenn es so im Vertrag drinsteht, ja.

Gruß Sylke
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
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Nutzer: Calavero
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geschrieben am: 16.08.2008    um 14:03 Uhr   IP: gespeichert
Wenn das Kaninchen aus reiner Käfighaltung mit TroFu kommen sollte wird es den jetzigen Besitzer vermutlich garnicht interessieren was aus dem Kaninchen wird... vermutlich wird er nichtmal einen Schutzvertrag aufsetzen. In dem Fall gilt das ganze als Kauf zwischen privatpersonen bzw. als Schenkung... dann bist du rechtlich ausm schneider und kannst das Kaninchen auf jeden Fall behalten. Wenn ein Schutzvertrag abgeschlossen wird gelten die Bedingungen die im Vertrag stehen... bei einer Klausel wie z.B.: "Sollte der Verkäufer nicht mit den Haltungsbedingungen einverstanden sein behält er sich das Recht vor das Tier jederzeit zurück zu nehmen." solltest du stutzig werden!
Nur weil ICH Paranoid bin, heisst das nicht das SIE mich nicht verfolgen!
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"Autor"  
Nutzer: Chaosqueen
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geschrieben am: 16.08.2008    um 14:04 Uhr   IP: gespeichert
Okay, vielen lieben Dank für die Info =)
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Nutzer: olafundlucas
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geschrieben am: 16.08.2008    um 14:17 Uhr   IP: gespeichert

so kann ein Schutzvertrag aussehen

>KLICK HIER!<

ändere ihn zu deinen Bedingungen ab. Schreib noch mit hinein, das sämtliche Anrechte des Vorbesitzers mit diesem Vertrag für nichtig erklärt werden und er keinen Anspruch mehr auf das Tier hat.

LG Andrea
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