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Kaninchen Haltung/Mietrecht |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:05 Uhr IP: gespeichert
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Hallo
allso ich habe 2 ausgewachsene kaninchen und 7 kaninchen babys im alter von 3 wochen. davon behalte ich 4 stück.
ich habe dann 6 kaninchen.
der vermieter hatt uns gedroht entweder die kaninchen sind schnellst möglich aus der wohnung oder wir werden gekündigt.
kann er das wirklich?
ich habe angst das ich meine ninchen hergeben muss.
kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen? |
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TopZuletzt geändert am: 14.06.2010 um 15:09 Uhr von Dani
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:08 Uhr IP: gespeichert
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Meine Engel Lotti, Speedy-Baby, Chanel, Kermit, Klopfer, Flecki, Maxima, Morti und Frau von und zu Tante Pauli ihr seid unvergessen und für immer in meinem Herzen.
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:18 Uhr IP: gespeichert
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allso aus dem link blicke ich nicht raus....
der vermieter hatt im mietvertrag stehen keine tiere erlaubt nur mit genehmigung ist eine katze erlaubt...
was nun? ich will meine kaninchen nicht hergeben |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:20 Uhr IP: gespeichert
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Kleintiere ( Kaninchen Merris etc.) Fallen nicht unter diese Klausel und dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Allerding wird da von einer geringen Zahl an Kaninchen und einem handelsüblichen Käfig ausgegangen.
Bei 6 Kaninchen dürfte es, sollte es zu einer Klage kommen, schwierig werden, denn die Zahl an Tieren, entspricht nicht der Regel und ist schon recht hoch.
Gibt es eine Möglichkeit sich mit deinem Vermieter gütlich zu einigen?
Der Vermieter kann nämlich, sofern er erst Unterlassung gefordert hat, den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
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Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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TopZuletzt geändert am: 14.06.2010 um 15:24 Uhr von Ninimama87
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:22 Uhr IP: gespeichert
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tzzz wenn ich den vermieter darauf anrede fängt er an uns zu drohen das die tiere sofort alle !! wegsollen sonst kündigt er.
die 6 tiere sitzen im käfig in großen und stinken nicht und die nachbarn sind damit einverstanden. |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:24 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15 tzzz wenn ich den vermieter darauf anrede fängt er an uns zu drohen das die tiere sofort alle !! wegsollen sonst kündigt er.
die 6 tiere sitzen im käfig in großen und stinken nicht und die nachbarn sind damit einverstanden. |
Was ist denn das für ein Käfig? Größe? |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:31 Uhr IP: gespeichert
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ich habe 2 doppelstöckiche käfige die sind 1m lang pro stück und 1m hoch.
die hasen stehen im büro zimmer wo jeden tag der balkon aufsteht und die werden 2 mal die woche sauber gemacht. vondaher richt man sie nicht |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:38 Uhr IP: gespeichert
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Du hälst 9 Kaninchen in einem Doppelstock?
Um Kaninchen artgerecht zu halten, benötigt man in Innenhaltung 2 qm PRO Kaninchen. Demnach ist der Käfig viel zu klein.
Dies ist allerdings ein anderes Thema.
Kaninchen im Doppelstock sind nicht im Mietvertrag aufgeführt und befinden sich in einem geschlossenen Behältnis. Damit dürfte es keine Probleme geben. Allerdings denke ich, dass die Anzahl für den Vermieter zu hoch ist und er dir damit ein Ultimatum stellen wird.
Nochmal zu dem anderen Thema.
WIllst du deine 6 Kaninchen dann weiter im Doppelstock halten, oder ist ein Gehege geplant? |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:42 Uhr IP: gespeichert
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allso ich behalte 6 kaninchen die werden 3 in einen doppeltkäfig die andren 3 in ein doppeltkäfig.
nein ich habe momentan nachwuchs 7 kleine deswegen die sind momentan in einem großen käfig mit der mutter in einem 1,50m langen.
ja okay denkst du 5 stück würden gehen kaninchen?
ich habe einfach angst das ich sie alle verliere :-( |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:47 Uhr IP: gespeichert
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Annchen,
ich will dir damit keine Angst machen und es ist auch von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. WIe gesagt, sprich mit ihm, in Ruhe und erzähl ihm von deiner Haltung und das die Wohnung keinen Schaden nimmt.
Ürbigens entspricht ein Doppelstock absolut nicht den Bedrüfnissen der artgerechten Kaninchenhaltung.
Ein Doppelstock würde noch nichtmal einem Kaninchen gerecht werden. Kaninchen brauchen pro Nase 2 qm plus zusätzlichen Auslauf.
Hast du die Möglichkeit, den Platz zu erweitern, denn er ist für 6 Kaninchen wirklich arg klein.
Das solltest du deinem Vermieter allerdings nicht direkt auf die Nase binden. |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:50 Uhr IP: gespeichert
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hii
ja die hatten die ganze zeit ein eigenes zimmer mit 16 quadratmeter aber als der vermieter es sah hatt er ja dann gesagt sofort alle tiere weg sonst kündigt er uns... :-(
mit ihm reden? oh gott das geht nicht entweder mault er dich nur an oder wird aggressiv und alles.
allso 5 kaninchen möchte ich schon sehr behalten.
heute haben wir den mitvertrag erst bekommen von der wohnung da wir am 01.juni erst eingezoggen sind. die tiere stehen bis morgen bei meinen elter damit er meint wir hätten sie weggeben und alles wird ruhig. und morgen fahr ich sie rüber und er bekommt es ja dann nicht mit und hoffe das es klappt |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:53 Uhr IP: gespeichert
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Dann hoffe ich für dich, dass dies nicht auffliegt und deine Nachbarn ebenfalls dicht halten, denn sollte es rauskommen hast du mit sicherheit deine Kündigung auf dem Tisch und wenn es hoch kommt eine Anzeige dazu.
Ich verstehe dich allerdings sehr gut, denn auch ich könnte meine Kaninchen nicht abgeben.
Kommen deine Kaninchen denn dann wieder in das Zimmer? |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:57 Uhr IP: gespeichert
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hmm wieso eine anzeige oder so? er darf uns die tiere ja nicht verbieten :-(
ach menno es geht doch auch alles schief ich weiß auch nicht was ich machen soll... |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:01 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15 hmm wieso eine anzeige oder so? er darf uns die tiere ja nicht verbieten :-(
ach menno es geht doch auch alles schief ich weiß auch nicht was ich machen soll... |
Leider ist es so, dass es rechtlich seine Wohnung ist und er euch, bei dieser Anzahl der Kaninchen, auf "Unterlassung" verklagen könnte. Das heisst, er könnte gerichtlich bewirken, dass ihr entweder alle Kaninchen, oder einen Teil der Tiere "abschaffen" müsst. Klar kann er euch nicht zwingen, aber er kann euch außerordentlich kündigen und ihr müsstet dann die Wohnung verlassen. |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:03 Uhr IP: gespeichert
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wieso kündigen? wenn doch kleintiere erlaubt sind kann er uns deswegen doch nicht kündigen? |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:05 Uhr IP: gespeichert
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Naja, es gibt einen Unterschied zwischen "zwei Kleintiere" halten und "sechs Kleintiere" halten ... theoretisch hat er da schon eine Möglichkeit, euch zu kündigen. Und ich denke auch, dass bei 6 Kaninchen die wenigsten Vermieter einer Wohnung einverstanden sind - es sei denn, es handelt sich um ein Haus oder eine wirklich große Wohnung.
Unser Vermieter ist sehr kulant, was unsere Kaninchen angeht und hatte von Anfang an keine Probleme - allerdings bin ich mir sicher, dass er es bei 6 Kaninchen auch anders sehen würde.
Du musst doch zugeben, etwas "grenzwertig" ist das schon, oder? Meinst du nicht, du kannst für alle Babys ein neues zuhause finden? Bei zwei Kaninchen kann er euch nix, und vorher wart ihr mit zwei Kaninchen ja auch glücklich ....
Ich bezweifel grad auch, dass man 6 ausgewachsene Kaninchen in einer normalen Wohnung (~ 60 -80 qm) auch artgerecht halten kann - und selbst mit separatem Zimmer ist das für eine Wohnung doch sehr viel.
Wie groß ist eure Wohnung? |
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TopZuletzt geändert am: 14.06.2010 um 16:11 Uhr von Baumwollsocke
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:08 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15 wieso kündigen? wenn doch kleintiere erlaubt sind kann er uns deswegen doch nicht kündigen? |
Die Erlaubnis gilt nur, wenn die Anzahl der Tiere in üblicher Anzahl zur Wohnungsgröße gehalten werden.
Wie groß ist denn eure Wohnung?
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Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:11 Uhr IP: gespeichert
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wir haben eine 70quadratmeter wohnung...
bis wieviele kaninchen kann er mich beschränken? |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:12 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15 bis wieviele kaninchen kann er mich beschränken? |
Das kann man pauschal nicht sagen. Es hängt vom guten Willen des Vermiters ab, aber unter zwei Kaninchen auf keinen Fall, denn Kleintierhaltung ist ja, wie oben bereits geschrieben, grds. erlaubt.
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Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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TopZuletzt geändert am: 14.06.2010 um 16:13 Uhr von Ninimama87
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:14 Uhr IP: gespeichert
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Auch für Dich noch einmal
>KLICK HIER!<
Kaninchen sind Kleintiere und "DÜRFEN" nicht verboten werden. Diese Vertragsklausel ist unwirksam.
Auch hier muss man natürlich auf die Mietsache an sich achten, sprich die Wohnung. Kann was kaputt gehen, Geruch, Feuchtigkeit etc. Und bei 6 Kaninchen in der Wohnung, hm, ich denk das kann zum Problem werden. 2, 3 oder 4 akzeptieren viele, aber sobalt es ein Haufen wird, sehr schwierig zu beurteilen, bin ja kein Anwalt
Wenn Dein Vermieter rumzickt, dann geht halt Norfalls nur der Weg zum Anwalt, oder Du suchst Dir doch eine andere Wohnung, weil die Kaninchen willst Du doch nicht weggeben.
Gruß und viel Glück. |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:18 Uhr IP: gespeichert
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hiii
ja 4 stück behalte ich auch auf jeden fall...
jaaa ich werde mir auch einen anwalt nehmen.
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:25 Uhr IP: gespeichert
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ich werde auf 4 stück reduzieren ich denke dann kann er nichts mehr sagen oder??? |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:27 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15 ich werde auf 4 stück reduzieren ich denke dann kann er nichts mehr sagen oder??? |
Auf jeden Fall erhöht es deine Chancen.
Möchte sich der Vermieter denn ein Bild machen und bei euch vorbei kommen? Dann mach alles gründlich sauber und zeig ihm, dass von den Kaninchen keinerlei beeinträchtigungen ausgehen. Dann dürfte er nichts sagen.
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Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:31 Uhr IP: gespeichert
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das habe ich ihm schonmal angeboten aber er hatt mich nur angeschrien und angemault sie sollen alle sofort weg und ist weggeangen.
ich habe eigentlich keine chance mal vernünftig mit ihm zu reden -.-
ja am ende reduziere ich sie und verliere doch :-(
weil es heißt ja er darf keine haustiere verbieten, allso kann er ja normal gegen 4 hasen nichts sagen oder?
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:34 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Annchen15
weil es heißt ja er darf keine haustiere verbieten, allso kann er ja normal gegen 4 hasen nichts sagen oder?
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Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die Wohnung nicht beschädigt wird, keiner Geruchs und Lärmbelästigung besteht, wird er nicht viel machen können. |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:37 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Ninimama87 Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die Wohnung nicht beschädigt wird, keiner Geruchs und Lärmbelästigung besteht, wird er nicht viel machen können. |
Genauso sehe ich das auch. Wenn der Vermieter dich angeht und schon aus Prinzip alles ablehnt, dann harre einfach der Dinge die da kommen. Aber ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wäre auf jeden Fall angebracht, egal wie viele Du behalten willst.
*Daumendrück* |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:38 Uhr IP: gespeichert
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Huhu, melde dich doch einfach beim Mieterverein an. Evtl. kannst da auch direkt vorbei gehen und Anmeldegebühr und Jahresbeitrag (in bar) bezahlen - bei mir waren es um die 20 Euro + 50 Euro (jährlicher Beitrag). Vielleicht kannst du da kurzfristig ne Rechtsauskunft bekommen!
Beratungstermin ist imemr kostenlos, auch Gerichtskosten generell werden übernommen (wenn du unrechtmäßig von deinem Vermieter angezeigt wirst oder gerichtliche Klärung notwendig ist) - aber da in deinem Fall der Streit vor Eintritt in den Mieterverein schon bestand, wirst du die Kosten im Falle eines Rechtstreites tragen müssen. Aber ein professionelles Beratungsgespräch ist doch auch schonmal was, oder? |
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TopZuletzt geändert am: 14.06.2010 um 16:42 Uhr von Baumwollsocke
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:42 Uhr IP: gespeichert
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okkay
allso wir haben direkt in dem zimmer wo die tiere sind balkon zugang der den ganzen tag aufsteht. die tiere werden täglich gesaäubert.
und es ist in dem zimmer immer sauber allso vondaher weder dreckich noch stinkt es da. |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 20:47 Uhr IP: gespeichert
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Huhu, vielleicht lohnt sich auch nen Blick auf deine Privat-Haftpflichtversicherung. In unserer Versicherung sind beispielsweise Beschädigungen in der Wohnung (Türrahmen, Tapete, ....), die von den Kleintieren verursacht werden, abgedeckt - das ist aber nicht bei jeder Versicherung so. Wenn das bei eurer so ist, vielleicht könntet ihr euch das bestätigen lassen und den Vermieter so besänftigen? Zur Not die Versicherung wechseln, das lohnt sich auf jeden Fall - man weiß ja nie.
Bei 70 qm und wenn ihr ein eigenes Zimmer für die Kaninchen habt, dann find ich zwar 6 Kaninchen immernoch grenzwertig, aber auf jeden Fall noch grad so in Ordnung |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 21:08 Uhr IP: gespeichert
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Hallo!
Also... hm... 6 Kaninchen...
Nun gut, da ich ja ein gewisses Maß an Mietrecht während meines Studiums genießen dürfte, hier mal zunächt meine amateurjuristische Meinung:
Die Haltung von Kleintieren kann nicht gänzlich untersagt werden - so viel ist klar. Klar ist auch, dass die Gerichte und die Gesetzgebung in den letzten Jahren vermehrt Mieter und nicht Vermieterrechte gestärkt haben.
ABER: Auch wenn Kleintiere nicht verboten werden dürfen, so wird das Gericht dennoch (sollte es soweit kommen) eine Abwägungsentscheidung treffen. Und in dieser wird dann dein Interesse gegen das des Vermieters abgewogen werden.
Und ich glaube, dass sechs Kaninchen den Rahmen, den das Gerichtsurteil mit der Kleintierhaltung eröffnet hat, durchauchs sprengen kann.
Sechs Kaninchen in Innenhaltung gehen wohl über das Maß der normalen Haltung deutlich hinaus, v.a. auf 70 Quadratmetern.
Nun folgt meine persönliche Meinung:
Die Frage, ob dein Vermieter mit sechs Kaninchen einverstanden ist, hätte zu den Fragen gehören sollen, die du dir vor dem beabsichtigten Deckakt hättest stellen sollen - dann würdest du jetzt nicht vor diesem Problem stehen. Mal ganz davon abgesehen, dass ich es falsch finde, eine Häsin zu decken "nur damit man mal kleine Babies hat", finde ich wirklich, du hättest dir vorher mehr Gedanken darüber machen müssen, was passieren soll, wenn die Kaninchen da sind. Soweit ich das gelesen habe, gab es auch vorher schon Probleme mit deinem Vermieter wegen deiner Tiere. Da hätte es dir klar sein müssen, dass noch mehr ihn garantiert nicht begeistern. Solch wichtige Entscheidungen müssen einfach bis in die letzte Konsequenz überdacht worden sein.
Desweiteren möchte ich anführen, dass ich die Position des Vermieters auch teilweise verstehen kann. Der Vermieter war mit zwei Kaninchen nicht glücklich, hat sie aber weitestgehend erlaubt. Nun sind es sechs. Es lieben nicht alle Menschen Kaninchen, genauso wie nicht alle Menschen Hunde oder Katzen lieben. Meine Eltern sind sehr tierlieb, aber wenn jemand in unsere Einliegerwohnung vier Katzen bringen würde, hätten sie auch einen Schock. Tiere können nunmal auch Dinge kaputt machen und bei vermieteten Wohnungen ist das einfach super ärgerlich. Jeder, der schon mal Streß mit einem Mieter hatte, weiß, was ich meine. Vielleicht hat dein Vermieter einfach Angst, die Wohnung könnte beschädigt werden - und sowas ist ziemlich teuer.
Nun zum Thema Anwalt:
Anwälte sind teuer. Ich gehe mal davon aus, dass du keine Rechtschutzversicherung hast (wenn doch bist du natürlich aus'm Schneider). Wenn du keine besitzt und glaubst, du kannst vor Gericht gewinnen, würde ich mich auch mal an den Mieterschutzbund wenden - die Anwaltskosten sind dann viel geringer als wenn du einfach so zum Anwalt losmarschierst. Allerdings möchte ich hier mal die Aussage meinen ehemaligen Professors für Mietrecht einwerfen:
"Euer letzter Weg sollte der zum Anwalt sein. Versucht erst alles, es persönlich zu klären, denn sobald Anwälte ins Spiel kommen, ist das Verhältnis bis in die Grundfesten zerstört."
Auch wenn du vor Gericht gewinnst, dein Vermieter wird dich nach einer Gerichtssache sicherlich nicht mehr gerne in der Wohnung sehen.
Daher mein Tipp: Erst reden, dann Anwalt.
Und selbst wenn du vor Gericht gewinnst, ich würde mir auf alle Fälle eine andere Bleibe suchen.
Liebe Grüße
Karina |
Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
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