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Kaninchenhaltung als Mieter |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:27 Uhr IP: gespeichert
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Hallo ihr lieben,
ich habe mal wieder ein kleines Problem und hoffe dass ihr mir da weiterhelfen könnt.
Mein Vermieter hat spitz gekriegt (durch den Hausmüll, was schon für die Art von Vermieter spricht) das ich Tiere halte. Hat dann auch nachgefragt und ich habe ihn aufgeklärt dass es Kaninchen sind und dass das Gehege auf einem wasserdichten PVC-Boden steht, mal abgesehen davon dass sie eh nur in ihr Klo gehen. Ein paar Tage später hatte ich einen netten Brief bei mir im Briefkasten, dass er sich meine Tierhaltung anschauen wollen würde. Ich hätte mir vorher keine Genehmigung von ihm eingeholt und deswegen wäre es verboten. Alleine schon wegen dem teuren Boden der in der Wohnung ausliegt (Parkett), und auch mit dem PVC hätte er Angst das irgendwie Feuchtigkeit an den Boden kommt. Hunde hatte er mir Anfangs übrigens explizit erlaubt. Ich denke jedem ist klar, dass auch da mal was daneben gehen kann...
Heute um 18 Uhr ist also der Termin. Ich werde so tun als würden die beiden ausschließlich in ihrem Gehege leben, denn ich glaube dass mein Vermieter zu verbohrt ist um zu verstehen dass auch Kaninchen stubenrein werden können. Habe schon alles weggeräumt was auf anderes schließen lassen könnte... Bevor jetzt hier welche losunken. Normalerweise haben sie komplett freie Zimmerhaltung, sind nämlich beide super stubenrein... abgesehen von der Couch die selten mal dran glauben muss, aber die wurde ja auch gerade erst entdeckt.
So jetzt habe ich mal gehört dass der Vermieter bei Kleintierhaltung so oder so garnicht mit zu reden hat. Da diese grundsätzlich erlaubt ist. Kennt ihr euch da aus? Kennt ihr da ein Gesetz zu? Rechne nämlich mit dem schlimmsten, dass er mir die beiden verbieten will (ist nicht gerade der netteste und scheint es manchmal als alter Herr zu genießen mir jungem Ding auf der Nase rumzutanzen und mir Vorschriften zu machen). Will richtig reagieren.
Danke euch schonmal!
Betty |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:34 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Betty,
schau mal hier:
>KLICK HIER!<
Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Darunter fallen Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Allerdings gibt es dazu Einschränkungen.Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Du hast zwei Kaninchen, richtig? Das dürfte demnach keine Probleme geben. Allerdings sehe ich ein anderes Problem. Der BGH, der darüber entschieden hat, hat die Einschränkung beigefügt, dass diese Kleintiere in geschlossenen Behältnissen gehalten werdenmüssen, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Bei einem Gehege, könnte es schwer werden, allerdings seh ich da kein Problem, wenn die Wohnung vor Knabberatacken ausreichend gesichert ist. Das könnte der Vermieter allerdings anders sehen.
Sprich vernünftig mit ihm und zeig ihm, dass du die Wohnung vor Kaninchenübergriffen geschützt hast und auch dem tollen Boden nichts passiert.
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Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:39 Uhr IP: gespeichert
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Ja, ich habe "nur" zwei Kaninchen. Mein Gehege ist durch die 1 m Höhe und den PVC-Boden drunter doch im Prinzip ein geschlossenes Behältnis oder?
Irgendwie ist das ein Wiederspruch in sich. Das Gesetzt sagt dass ein Tier nach seinen Bedürfnissen untergebracht werden muss, und die Bewegung nicht eingeschränkt werden darf, aber andererseits soll man sie dann wieder in einen Käfig stecken damit man sie 100 %ig in einer Wohnung halten darf....
Meine Mutter kommt später auch und unterstützt mich da ein wenig. Danke! |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 15:43 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Betty87
Meine Mutter kommt später auch und unterstützt mich da ein wenig. Danke! |
Das ist gut, dann bist du nicht alleine.
Solltest du weitere Fragen haben, dann frag ruhig. Ich drück die Daumen.
Berichte später mal, wie es gelaufen ist.
Lieben Gruß
Diana |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 16:03 Uhr IP: gespeichert
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Dazu gibt es eine ganz klare Aussage von, Kaninchengott sei Dank, unserem Bundesgerichtshof.
Als Beispiel:
>KLICK HIER!<
Also Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden. Anders sieht es dann wirklich aus, ob, und wenn überhaupt, Schäden an der Wohnung auftreten. Aber wenn alles sicher ist, Feuchtigkeit und Geruch kein Problem, dann kann der Vermieter nichts machen.
Natürlich ists dann erstmal blöd, wenn er zu euch kommt und sich quer stellt. Dann hängt der Haussegen schief und wenn man dem Vermieter dann irgendwelche Urteile unter die Nase reibt, wirds meisstens nicht einfacher.
Also wie schon Ninimama geschrieben hat, sachlich alles genau erklären wie man was warum gemacht hat, wieso nichts passieren kann, dann bietest ihm noch einen Kaffee an und alles könnte dann gut laufen. So hab ich es bei meinem Vermieter auch gemacht als ich sagte ich will die Kaninchen auf der Dachterasse halten. Er hatte erst arg mit der Stirn gerunzelt und ich hab Ihm dann alles gezeigt und erklärt. Ich hatte übrigens erst die Kaninchen und dann erklärt
Naja, ich wünsch viel Glück, dass Dein Vermieter alles so akzeptiert. |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 22:08 Uhr IP: gespeichert
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Also er war hier hat es sich angeschaut und es so hingenommen. Ich denke mal dass er das Mietrecht auch genau kennt, außerdem haben die beiden den ganz bezaubernd angeguckt als wüssten sie worum es geht Hat noch ein paar Mahnungen hinterlassen von wegen wenn... dann... aber das wars.
Bin froh das es so rund gelaufen ist.
Danke nochmal für eure Hilfe! |
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geschrieben am: 14.06.2010 um 22:09 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Betty,
na, dass ist doch super. Ich freu mich, dass es nun so ausgegangen ist.
Jetzt kannst du das Gehege ja ruhig wieder auf machen.
Lieben Gruß
Diana |
Viele liebe Grüße von Diana, Finja, Joe, Flocke, feivel und Luki hinter der Regenbogenbrücke |
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geschrieben am: 15.06.2010 um 15:07 Uhr IP: gespeichert
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