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Vermieterin will Wohnung kündigen aufgrund Kaninchenhaltung

Nutzer: WhiteCrush
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geschrieben am: 26.07.2010    um 20:48 Uhr   IP: gespeichert
Hallo zusammen,

heute wurde ich auf dem Heimweg von der Arbeit von meiner Vermieterin vor der Wohnungstür abgefangen... ihr werdet euch schon fast denken können worum es geht

Um es kurz zu fassen, will sie mich vor die Tür setzen, weil sie die Kaninchen in meiner Wohung nicht mehr dulden kann. Der Gedanke, dass die Tiere ihrer Meinung nach weder in der Wohnung gehalten werden dürfen *rolleyes* frei rumlaufen, stinken, wild in der Gegend herumpinkeln und sie meine frisch gewaschene Kleidung in der Waschküche (welche von Ninhaaren nur so übersäät ist -.-*) nicht mehr länger ertragen kann...

Die Gesetzte und Regelungen, welche die Haltung von "Kleintieren" betreffen, sind mir geläufig... sprich auf diese Art und Weise kann sie mir garnichts. Jetzt aber zum Kasus Knacktus....

Und zwar ist die Vermieterin die Mutter einer guten Freundin von mir und wie es in diesen Fällen (eher selten) vorkommt, wurde kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Im Grunde genommen gilt es dann ja als ein mündliches Vertragsverhältnis, mit all den Pflichten und Rechten eines Mieters/Vermieters, der natürlich auch einige Vorzüge mit sich bringen kann. Und da man bei der Kleintierhaltung den Vermieter noch nicht einmal um Erlaubnis fragen muss, wusste sie scheinbar auch nichts von den Hopplern (direkt mitgeteilt habe ich ihr es auch nicht). Wobei ich keinen großartigen Hehl daraus gemacht habe und sie mich bei der Käfigreinigung oder beim Freilauf mit den kleinen schon zig mal gesehen hat und es bisher nie ein Problem gab. Gibt es denn bei einem mündlichen Vertrag irgendwelche Lücken was die Erlaubniserteilung der Kleintierhaltung betrifft, welche mir evtl. zum Verhängnis werden könnten?

Vor allem hat sie auch verlangt, das ich ihren "vollgepinkelten" Teppichboden bezahlen soll... *kopfschüttel* wobei sie mir das ja erstmal nachweisen muss... aber wo nichts ist, gibt es ja auch nichts nachzuweisen ^^ habt ihr in dieser Hinsicht vielleicht auch noch einige Tipps oder Erfahrungswerte für mich?

Grüßle Michi
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Nutzer: Heubären
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geschrieben am: 26.07.2010    um 20:53 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: WhiteCrush
Die Gesetzte und Regelungen, welche die Haltung von "Kleintieren" betreffen, sind mir geläufig... sprich auf diese Art und Weise kann sie mir garnichts. Jetzt aber zum Kasus Knacktus....
Dem ist leider nicht ganz so, wenn die Tiere eben nicht in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Schau mal hier: >KLICK HIER!<

Sollte durch die Kaninchen bzw auch durch Dich etwas am Wohnungsinventar kaputt gegangen sein, was eigentlich noch nicht altersgemäß auszutauschen wäre, musst Du das natürlich ersetzen. Vertrag hin oder her.
Die Suchfunktion darf benutzt werden.
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Nutzer: WhiteCrush
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geschrieben am: 26.07.2010    um 21:02 Uhr   IP: gespeichert
Da ich natürlich nicht ganz auf den Kopf gefallen bin, habe sie natürlich nicht in die Wohnung gelassen, morgen hat sie sich aber zur Besichtigung angekündigt... für diesen Fall wird der Freilauf dann kurzfristig abgebaut und beschädigt wurde von den Hüpfern in den letzten Monaten rein garnichts, weder durch Urin, noch durch Nagen oder Kratzen... und selbst wenn dies doch der Fall wäre, müsste ich ja lediglich für den Schaden aufkommen und dürfte nicht gleich vor die Tür gesetzt werden...
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Nutzer: Brina83
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geschrieben am: 26.07.2010    um 21:06 Uhr   IP: gespeichert
Es gibt ja auch Kündigungsfristen, die i. d. R. bei Mietverhältnissen drei Monate betragen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Wie lange wohnst du denn bereits in der Wohnung?
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Nutzer: WhiteCrush
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geschrieben am: 26.07.2010    um 21:09 Uhr   IP: gespeichert
In der Wohnung bin ich seit rund 1,5 Jahren... aber unabhängig von den Kündigungsfristen habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen, es tritt ja auch keine Belästigung durch Lärm und Geruch auf. Deswegen ist die Kündigung ja prinzipiell ungerechtfertigt... oder sehe ich das falsch?
  TopZuletzt geändert am: 26.07.2010 um 21:57 Uhr von WhiteCrush
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Nutzer: Lumpi
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geschrieben am: 26.07.2010    um 23:08 Uhr   IP: gespeichert
Eigentlich ja aber möchtest Du tatsächlich in einer Wohnung leben wo Dich die vermieterin nicht haben möchte. Ich würde mir eine andere Wohnung suchen und Ihr dann die Kündigung vor die Nase halten.

Dann hast Du Ruhe denn diese wird sie sicher nicht geben.
Liebe Grüße von Kira & Anton & Anja!
Für immer unvergessen - Flocke, Strolch,Krümel und Bobo!
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Nutzer: Cyranida
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geschrieben am: 26.07.2010    um 23:34 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Michi,

ich war erst unsicher, ob ein Mietvertrag einer Formvorschrift unterliegt. Aber scheinbar nicht, so dass auch ein mündlicher Mietvertrag ein Mietvertrag ist. Zur Kündigung eines Mietvertrages habe ich vor 15 Jahren mal gelernt, dass diese einseitig empfangsbedürftig ist und der Schriftform bedarf. Die Schriftform ist auch erforderlich wenn der Grundvertrag mündlich geschlossen wurde. Sprich: solange Du nichts schriftliches hast, wurde Dir auch noch nicht gekündigt.

Ansonsten unterscheidet man noch zwischen außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen und Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung kann ohne ein Verschulden Deinerseits ausgesprochen werden. Es sind dann die Fristen einzuhalten.

Der Rest wird schwieriger: da ihr ja in einem Haus wohnt, ist es für das weitere beiderseits zufriedene Zusammenleben wichtig, dass ihr Euch einigen könnt. Eine wirkliche gemeinsame einvernehmliche Einigung wird schwieriger, wenn Rechtsmittel eingelegt werden.

Ich würde also versuchen in Ruhe mit ihr die Sache zu klären. Warum gibt es plötzlich Probleme? Hat sich wer beschwert? Biete ihr an, all Deine Klamotten mit der Fusselbürste vor dem Waschen von den Kaninchenhaaren zu befreien. Wenn es wirkliche reelle Bedenken geben sollte, kann man das bestimmt sachlich und ruhig besprechen.

Ich denke es ist am besten, wenn ihr Euch geeinigt bekommt. Unabhängig davon, ob die Kleintierhaltung in der üblichen Menge und vorwiegend geschlossenen Behältnissen nicht untersagt werden darf.
Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, wird das weitere Zusammenleben einfach sehr schwierig. Ich würde mir dann einen Vermieter suchen, der meiner Kaninchenhaltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Vielleicht geht es ihr auch nicht um die Kaninchen und sie hat anderes mit der Wohnung vor?

Viel Glück für den Termin mit Deiner Vermieterin!

Liebe Grüße
Cyranida

Edit: ich tippe einfach zu langsam und denke zu kompliziert. Anja (Lumpi) hat das sehr schön auf den Punkt gebracht.
  TopZuletzt geändert am: 26.07.2010 um 23:35 Uhr von Cyranida
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Nutzer: WhiteCrush
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geschrieben am: 27.07.2010    um 11:05 Uhr   IP: gespeichert
Danke erstmal für eure Antworten!

Die Besichtigung hat die Dame gerade hinter sich gebracht, zufriedenstellen konnte ich sie trotzdem nicht...

Mal abgesehen von der Tatsache, dass sie es mir nicht abgekauft hat, dass die Tiere nur im Käfig leben, hat sie sich auch über den "Hasengeruch" in der Wohnug beschwert... und das obwohl die Toiletten der Wackelnasen täglich und der Rest des Käfigs ein- bis zweimal pro Woche gereinigt werden und ich sogar diese witzigen Duftstecker von Ariwick in der Wohnung nutze und im Sommer sowieso durchgehend durchlüfte...

Die Theorie, dass sie andere Pläne mit der Wohnung hat und mich deswegen aus völlig absurden Gründen loswerden möchte nimmt somit immer mehr Gestalt an... an eine Einigung ist leider nicht mal ansatzweise zu denken, denn wie es bei unseren älteren Mitbürgern manchmal so der Fall ist, sind diese oftmals doch sehr stur und behaaren auf ihr Recht... auch konnte man in keinster Weise sachlich miteinander reden - wie denn auch, wenn man nicht zu Wort kommt und permanent unterbrochen wird. Zumal sie auch ein völlig falsches Bild von Nins hat... sie ist ja der festen Überzeugung das die (Zitat) "Viecher" überall herumpinkeln um ihr Revier zu markieren...

Beschweren kann sich zudem auch niemand, da es sich um ein Zweifamillienhaus am Ortsrand mit großem Garten handelt. Selbst auf meinen Kompromiss und die Bitte im (wirklich großen) Garten einen permanenten Freilauf zur errichten lehnte sie ab.

Aber wie ihr beide schon gesagt habt, ist es einfach nicht mehr schön unter solchen Umständen mit so jemanden unter einem Dach zu leben. Deshalb bin ich schon auf Wohungssuche und hoffe das sich ein netter, tierlieber Vermieter finden lässt, der nach Möglichkeit auch eine schwäche für Nins hat
Hauptsache ich kann trotz "mündlichem" Mietvertrag und den Nins meine gesetzliche, 3-monate Kündigungsfrist durchsetzen und das geht ja, oder?

Grüßle
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Nutzer: Dottie
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geschrieben am: 27.07.2010    um 14:04 Uhr   IP: gespeichert
Hallo
Also mir kommt es auch wirklich so vor, als ginge es ihr gar nicht wirklich um die Kaninchen, sondern einfach nur darum, keinen Mieter mehr in der Wohnung zu haben!
Komisch nur, dass sie nicht vernünftig mit dir reden kann, zumal es ja die Mutter einer guten Freundin ist!?
Naja, ich würde mir wohl unter den Umständen auch eine neue Wohnung suchen!
Lg, Anna
Liebe Grüße von Anna, Moppel & Dottie
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Nutzer: TanjaB
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geschrieben am: 27.07.2010    um 14:18 Uhr   IP: gespeichert
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, besteht nur ein mündlicher Mietvertrag?

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, dann gelten andere Kündigungsfristen.
Grüße von Tanja mit Pippi, Lotta, Amir und Joshi.

>KLICK HIER!<

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Nutzer: WhiteCrush
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geschrieben am: 18.08.2010    um 12:00 Uhr   IP: gespeichert
So... das Thema ist gegessen

Eine neue, große Wohnung ist gefunden und der Umzug steht zum 1. Oktober an. Ist zwar eine Dachgeschosswohnung, aber wenigstens gibt es einen riiiiiesigen Garten und die Vermieterin hat nichts gegen Nins :D Vielleicht ergibt sich ja sogar noch die Möglichkeit ein Außengehege zu zimmern ^^ Bis dahin haben sie aber alle ein gemeinsames Zimmer, sofern die dann anstehende VG gut verläuft
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"Autor"  
Nutzer: Cyranida
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geschrieben am: 18.08.2010    um 18:01 Uhr   IP: gespeichert
Das klingt doch super!
Hier werden die Daumen gedrückt, das VG und Umzug gut verlaufen.


Liebe Grüße
Cyranida
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