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Bau auf Terrasse ... maximal erlaubte Höhe ... etc.

Nutzer: NienieNinchen
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geschrieben am: 24.08.2010    um 21:16 Uhr   IP: gespeichert
Hallo .. sry .. wusste nit wo es hier hingehört.

.. ich bin mal wieder am Verzweifeln .... ich bin ja mitten am Bau von nem Gehege ..

Das Gehege sollte auf die Terrasse meiner Mietwohnung (Hochpaterre). Die Höhe wäre (vom Gehege) 1,40m. Wäre also bissl höher als das Geländer.

Nun kommt meine Mutter und sagt ich dürfe das nicht bauen, weil es zu hoch wäre und ich irgendwas verbauen würde oder so. Die Sicht kanns ja nicht unbedingt sein .... auf einer Seite hab ich das Haus, auf einer Bäume und so, auf einer Wiese und da hinter ne Straße und auf der anderen die Garagen.

Hat sie womöglich Recht, dass ich es so nicht bauen darf? Falls ja .... kann ich irgendwas machen, damit es nicht die "Sicht" verbaut ... vielleict mit ner Sichtschutz wie es meistens Terrassen bei Reihenhäusern haben? Hab bei Google leider nicht so die richtige Antwort gefunden.

Hoffe ihr könnt mir helfen.
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Nutzer: Heubären
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geschrieben am: 24.08.2010    um 21:20 Uhr   IP: gespeichert
Nun, das richtiet sich nach Baurecht und das ist Ländersache. In manchen Ländern fällt so ein Gehege, wie wir sie hier so kennen, als baugenehmigungspflichtiges Bauwerk, in manchen nicht. In NRW geht es zB unter anderem darum, ob das Bauwerk fest mit dem Boden verbunden ist oder nicht. Das zB kann ich mir auf einem Balkon schlecht vorstellen.

Um sicherzugehen, kannst Du ja mal beim Bau(ordnungs)amt anrufen und nachfragen.
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Nutzer: NienieNinchen
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geschrieben am: 24.08.2010    um 21:25 Uhr   IP: gespeichert
Naja ich hatte mal nach Baurecht gegooglet gehabt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre zum Beispiel ein Wintergarten unter 30m²(oder so) nicht genehmigungspflichtig.

Und so groß will ich das (naja wollen schon) nun nicht bauen .... sind ja "nur" 6m² und dann halt die 1,40m hoch.

Und nein verankern werde ich es nicht. Dann werd ich morgen oder übermorgen mal dort anrufen. Danke für deine schnelle Antwort Heubären.
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Nutzer: Cyranida
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geschrieben am: 24.08.2010    um 21:33 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Nienieninchen,

so aus der Ferne werden wir Dir hier nicht helfen können.

Ja, hier greifen zum einen bundeslandspezifische Bauverordnungen. Die kann man im Internet ergoogeln oder am einfachsten beim Bauamt in Erfahrung bringen.

Aber nicht vergessen: Du wohnst in einer Mietwohnung! Da solltest Du zunächst mit Deinem Vermieter sprechen, nicht das Du soviel Geld investiert hast und dann womöglich wieder alles entfernen musst.

Wenn es sich bei den Wohnungen um Eigentumswohnungen handeln sollte, muss -je nach WEG-Vertrag - möglicherweise auch die Eigentümergemeinschaft zustimmen, wenn die Außenansicht optisch durch das Gehege verändert wird. Und bei einer Höhe von 1,40 m wäre es höher als das Geländer und somit eine Veränderung der Außenansicht. Ob etwas derartiges zu beachten ist, kann Dir Dein Vermieter sagen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Gespräch mit dem Vermieter.

Viele Grüße
Cyranida
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Nutzer: Heubären
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geschrieben am: 24.08.2010    um 21:34 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: NienieNinchen
Naja ich hatte mal nach Baurecht gegooglet gehabt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre zum Beispiel ein Wintergarten unter 30m²(oder so) nicht genehmigungspflichtig.
Wie gesagt, Baurecht ist Sache der Bundesländer und wird recht unterschiedlich gehandhabt.

Dann viel Erfolg.
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