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Problem mit Vermieter

Nutzer: Tina2303
Status: Minihase
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geschrieben am: 16.09.2010    um 22:01 Uhr   IP: gespeichert
hi Leute,

wir haben heute einen Brief von unserem Vermieter bekommen.
Ich zitiere. Wir haben festgestellt das sie den Terrassenbereich ihrer Wohnung durch Aufstellen einer Rahmenkonstruktion zwischen Terrassenboden und dem darüber liegendem Balkonvorbau abgesetzt haben. Siehe auch beiliegende fotos.

Wir weisen sie darauf hin, dasss Sie ohne unsere Genehmigung bzw. ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht befugt sind, derart optische Veränderung vorzunehmen.

Aus diesem Grund haben wir Sie aufzufordern, diese Abgrenzung unverzüglich zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzusellen. Als Frist zur Entfernung ist der 22.9. benannt.


so was soll ich jetzt tun? bitte helft mir, ich will das gehege nicht wider abbauen...bin froh meine ninchen entlich artgerecht halten zu können.

LG Tina
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Nutzer: Eisblume
Status: Megahase
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Anzahl Nachrichten: 686

geschrieben am: 16.09.2010    um 22:13 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Tina!!!

das hört sich ja nicht so gut an...ich fürchte jedoch das ihr das Gehege wieder abbauen müßt.

Ihr habt bestimmt im Vertrag unterschrieben, das bauliche Maßnahmen und solten diese auch nur optischer Natur sein vorher abgesprochen werden müssen.

Tja da kann man nichts machen, irgendwer im Haus findet den Anblick bestimmt nicht so schön.

LG Eisblume
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Nutzer: CyCy
Status: SR-Team
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Registriert seit: 30.07.2009
Anzahl Nachrichten: 22563

geschrieben am: 16.09.2010    um 22:28 Uhr   IP: gespeichert
Hallo,

ich würde auch sagen - checkt den Mietvertrag auf Vereinbarungen die euch so etwas untersagen.

Hier ist so ein ähnlicher Fall und ich fürchte, dass es bei euch so ähnliche Argumente geben wird wenn ihr nicht reagiert.
>KLICK HIER!<
Vielleicht könnt ihr den Vermieter persönlich ansprechen/schreiben innerhalb der Frist und auf eine Klärung zu hoffen. Ob es etwas bringt eiß ich dagegen nicht...

Ansonsten bleibt wohl wirklich nur die Demontage und eine neue/andere Balkonkonstruktion



EDIT
Wie ist es bei euch mit der Eigentümergemeinschaft? Vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden und erlaubt den Aufbau zu belassen sofern die Eigentümergemeinschaft zustimt, denn diese erwöhnt er im Schreiben ja auch.
Frage ist bloß, ob alle anderen Parteien das Gehege auch auf eurem Balkon haben wollen, denn das wäre ja Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme...



*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<
  TopZuletzt geändert am: 16.09.2010 um 22:32 Uhr von CyCy
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Nutzer: Tina2303
Status: Minihase
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Registriert seit: 02.06.2010
Anzahl Nachrichten: 11

geschrieben am: 17.09.2010    um 13:41 Uhr   IP: gespeichert
ich habe mir auch schon überlegt die Hausverwaltung mal anzurufen und mal zu fragen ob man die genehmigung evtentl. auch nachreichen könnte... Ja es mag 1 mieterin das gehege nicht...und ich weiß auch wer...

Wenn es zu einer Abstimmung kommen sollte ist die dann demokratisch oder muss jeder mit ja stimmen damit es bleiben kann?
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Nutzer: Nicki13
Status: Megahase
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Anzahl Nachrichten: 320

geschrieben am: 25.09.2010    um 22:46 Uhr   IP: gespeichert
Oh Mann, hoffentlich gibt es eine Lösung. Wäre schade um das Gehege.
Jetzt wird mir wieder mal bewußt, wieviel Glück ich mit meinen Vermietern habe. Die finden die Nickels toll (bevölkern die halbe Wohnung) und kümmern sich sogar noch um meine Tiere, wenn ich weg bin.

Ich drück die Daumen!
Grüße, Nicki
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Nutzer: Mangole
Status: Hase
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geschrieben am: 01.10.2010    um 02:59 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Tina2303
ich habe mir auch schon überlegt die Hausverwaltung mal anzurufen und mal zu fragen ob man die genehmigung evtentl. auch nachreichen könnte... Ja es mag 1 mieterin das gehege nicht...und ich weiß auch wer...

Wenn es zu einer Abstimmung kommen sollte ist die dann demokratisch oder muss jeder mit ja stimmen damit es bleiben kann?


Hallo,

ich würde die Mieterin, die dein Gehege nicht mag, mal ansprechen, vielleicht wenn Du ihr erklärst wie wichtig es für die Ninchen ist und du ihr vielleicht sogar alles zeigst und ihr deine Fellknäuel zeigst, ihre Meinung ändern und sie wird ihr ok geben.

Als ich einmal mit einem Problem mit der Eigentümergemeinschaft wegen einer Sat. Schüssel zu tun hatte, musste die Entscheidung nicht mehrheitlich sein, sondern es durfte keiner etwas dagegen haben. Durch Gespräche mit meinen Nachbarn konnte ich aber erreichen, dass keiner mehr was sagte und ich konnte die Sat.-Schüssel hängen lassen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg,

Mangole
mit Kibibi und Kizomba
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Nutzer: schnuffelnase
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Registriert seit: 28.11.2007
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geschrieben am: 01.10.2010    um 10:36 Uhr   IP: gespeichert
Ist das Gehege fest mit dem Balkon / Terasse verbunden?
Und kann man es von der Strasse / Gehweg oder Garten aussehen?
Grüße von Karin
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