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Kaninchen in Wohnung halten erlaubt? |
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geschrieben am: 26.10.2010 um 16:57 Uhr IP: gespeichert
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Hallo,
ich wusste nicht wohin ich es schreiben sollte, also hab ich es einfach mal hierhin plaziert. Sorry falls es nich richtig ist.
Also heute hatte ich einen Anruf bekommen, von meinem Vermieter (Volkswagen Immobilien) und die haben mich gefragt, ob ich Tiere halte.
Ich sagte natürlich die Wahrheit und dann meinte sie, dass ich bis zum 15.11.2010 zeit habe die Kaninchen raus zu schmeißen. Ich wohne in einer WG und die nette Frau begründete es damit, dass die Nachmieter eventuell eine Tierhaarallergie haben könnten.
Aber laut Gesetz, kann der Vermieter eine Kleintierhaltung nicht verbieten. Gilt das jetzt auch?
Ich will meine kleine auf gar keinen Fall ins Tierheim geben und mit anderen Wohnungen sitz es schlecht aus bzw sind diese zu teuer oder nicht möbliert. (ich hole mein abi nach und bekomme nur bafög)
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Liebe Grüße
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:01 Uhr IP: gespeichert
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Hallo MiaFlöckchen,
schau mal hier >KLICK HIER!<
Die Kleintierhaltung kann nicht verboten werden, allerdings sollten Kaninchen laut Gesetz in geschlossenen Behältnissen (Käfigen) gehalten werden.
Da dein Vermieter aber nicht weiß, wie sie bei dir leben, kann er es so oder so nicht verbieten und ich find es eine ziemliche Schikane dir sowas um die Ohren zu hauen.
Könnte es sein, dass er euch einfach so aus der Wohnung haben will (aus was für Gründen auch immer)? |
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:18 Uhr IP: gespeichert
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Ja das hab ich auch schon alles gelesen. Ich mein einmal absaugen und schon sind die meisten Tierschuppen beseitigt.
Naja gestern hat es erst geklingelt und ich bin gerade zur tür, da standn auch schon zwei leute von vw immo im flur, weil bei meinem mitbewohner das Fenster beschlagen war.
Vielleicht haben sie im rausgehen, das eine Gitter von dem Gehege gesehen und das gemeldet.
Aber sonst gibt es eigentlich keinen Grund. |
Liebe Grüße
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:20 Uhr IP: gespeichert
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ich ziehe demnächst auch um und ich sage das dem vermieter nicht, ich hoffe der mieter hält den mund da er was weiß.
gilt ein gehege auch als geschlossen?
wie kommt der vermieter dazu einfach so anzurufen? anscheinend hat dich jemand verpetzt?
das argument ist ja echt billig mit der allergie.
ist man verpflichtet dem vermieter weitere auskünfte zu geben?
fragen in arbeitsverträgen die nicht erlaubt sind laut gesetz muss man auch nicht wahrheitsgemäß beantworten. |
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TopZuletzt geändert am: 26.10.2010 um 17:25 Uhr von Heretic
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:23 Uhr IP: gespeichert
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Komische Leute...
Ohne Grund und Anmeldung musst du sie auch nicht in die Wohnung lassen (und ein beschlagenes Fenster ist kein Grund, passiert ja auch einfach beim Kochen).
Ich würde einfach zurückrufen und ihnen sagen, dass sie das nicht machen können und du den Forderungen nicht nachkommen wirst, da du gegen kein Gesetz verstößt. Sie scheinen ja auch nicht nur was gegen das Gehege, sondern allgemein gegen Tiere zu haben.
Ich hab so das Gefühl, dass sie einen Grund brauchen, um euch aus der Wohung zu bekommen. |
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:28 Uhr IP: gespeichert
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also ich habe gerade mein mietvertrag durch gelesen, und da steht drinne, dass es eine schriftliche zustimmung bedarf, wenn tiere gehalten werden, insbesondere hunde und katzen, ausnahmen sind zierfische und ziervögel.
ja aber die wissen das die küche nach hinten raus ist und nicht von der straße einsehbar.
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Liebe Grüße
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:31 Uhr IP: gespeichert
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Es ist völlig egal was im Mietvertrag steht. Sollte die Haltung von Kleintieren verboten werden, ist das hinfällig.
Für Katzen- und Hundehaltung gelten andere Gesetze.
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TopZuletzt geändert am: 26.10.2010 um 17:31 Uhr von judithp
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:35 Uhr IP: gespeichert
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>KLICK HIER!<
Hier steht was direkt zu der Formulierung in deinem Mietvertrag |
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geschrieben am: 26.10.2010 um 17:53 Uhr IP: gespeichert
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geschrieben am: 26.10.2010 um 18:07 Uhr IP: gespeichert
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Ich drück dir mal ganz fest die Daumen.
Rate dir aber, dich schon mal nach etwas anderem umzusehen. Die werden jetzt suchen, um dich aus einem anderen Grund aus der Wohnung zu bekommen. |
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geschrieben am: 26.10.2010 um 18:07 Uhr IP: gespeichert
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Ich drücke euch die Daumen! Das ist ja wirklich eine unglaubliche Sache.
Halte uns mal auf dem Laufenden, ja? |
It will all be good in the end. If it's not good, it's not the end. |
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geschrieben am: 27.10.2010 um 02:09 Uhr IP: gespeichert
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in meinem jetzigen vertrag steht drin, dass nins etc. gehalten werden dürfen. hunde, katzen brauchen eine genehmigung und kampfhunde sind verboten.
bin gespannt auf den neuen vertrag, wie neu der ist.
nochmal die frage: bin ich verpflichtet die wahrheit zu sagen bei solchen fragen? ich würde mir gerne somit diskussionen ersparen.
grüße |
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TopZuletzt geändert am: 27.10.2010 um 02:11 Uhr von Heretic
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geschrieben am: 27.10.2010 um 09:13 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Heretic,
frage doch sonst mal beim Mieterbund in Berlin nach.
>KLICK HIER!<
Außerdem habe ich eben bei meinem Papa nachgefragt, der ist Makler und Hausverwalter in Berlin. Sobald der sich gemeldet hat, kann ich dir ja Bescheid geben
Liebe Grüße
(und hoffentlich sind eure Vermieter einsichtig wie süß so kleine Ninis sind!!!) ich drücke euch die Daumen!
Cathrin |
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geschrieben am: 30.10.2010 um 11:49 Uhr IP: gespeichert
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Wohnst du in einem Wohnheim? Klingt nämlich fast so und dort gelten leider andere Regeln als in einer normalen Wohnung. Bei Wohnheimen können die Anbieter ihre eigenen Regeln aufstellen - also auch Kleintiere verbieten, da Wohnheime wohl nicht unters Mietrecht fallen. Das ist dann quasi wie in einem Hotel - dort darf der Besitzer ja auch seine eigenen Regeln aufstellen.
Falls es eine normale Wohnung ist - s.o.
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Lg, Kristin mit Leo, Lina & Molly
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geschrieben am: 30.10.2010 um 12:29 Uhr IP: gespeichert
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also ich wohne nicht in einem wohnheim. es ist eine normale wg. nur das sich die miete nicht erhöht falls jemand auszieht. also es ist keine eigenständig gegründete wg wenn man es so sehen will ^^
aber die vermietung hatte einen tag später angerufen und gesagt, dass ich die beiden zwerge vorerst nicht rausschmeißen muss. halt nur wenn jemand mit einer nachweislichen kaninchenallergie einzieht. denn die haare fliegen ja doch in der wohnung rum, wenn ich sie sauber machen z.b.
denn das gesetzt besagt ja, das es nicht verboten werden kann solang dritte nicht geschädigt werden. und das würde ja passieren wenn jemand mit kaninchenallergie einzieht.
aber da ich sowieso vor habe nächstes jahr auszuziehen hoffe ich einfach mal, dass keiner aus meiner wg auszieht bzw jemand mit allergie einzieht.
danke für eure hilfe |
Liebe Grüße
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geschrieben am: 30.10.2010 um 12:31 Uhr IP: gespeichert
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na super!
freut mich für euch! |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.10.2010 um 22:16 Uhr IP: gespeichert
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Laut meinem Wissen dürfen Vrmieter die Kleintierhaltung im "normalen" Maße nicht verbieten, der Mieter ist aber verpflichet, den Vermieter über die Kleintierhaltung zu informieren ...
Ich habe die Erlaubnis zur Kaninchenhaltung damals in dem Mietvertrag mit aufnehmen lassen ... sicher ist sicher. |
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