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Schutzvertrag |
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geschrieben am: 02.01.2009 um 14:50 Uhr IP: gespeichert
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Ich habe mal eine Frage zum Schutzvertrag: inwiefern ist dieser rechtlich bindend? Wie sollen die angesprochenen Bedingungen kontrolliert werden und wie soll eine "Überführung" funktionieren?
Handelt es sich bei diesen Verträgen nicht vielmehr um einen Anreiz, sich die Anschaffung des betreffenden Kaninchen zweimal zu überlegen, anstatt um einen "Vertrag" im juristischen Sinne? |
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geschrieben am: 02.01.2009 um 14:58 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Ringelflocke,
zunächst einmal soll ein Schutzvertrag sicherlich verdeutlichen, dass das Tier nicht einfach "mal so eben" zu haben ist. Weiterhin sind die Bedingungen natürlich abwandelbar, das können die beiden Parteien unter sich regeln. Fraglich ist, ob Du nun die generelle Regelung meinst oder speziell den sweetrabbits-Schutzvertrag.
Die Überführung ist hier eindeutig geregelt: ich bringe alle Tiere persönlich und bin IMMER bei der VG dabei. Man kann hier bei mir kein Tier "mitnehmen".
Die Umstände werden kontrolliert, in dem ich von Zeit zu Zeit bei den Leuten vorbeischaue und nach dem Rechten sehe. Kontakt habe ich zu fast allen meinen vermittelten Tieren noch.
Juristisch ist die Sache sicherlich immer anzweifelbar, da der Vertrag nicht von einem Anwalt entworfen und abgesegnet wurde. Da es sich um eine rein "private" Angelegenheit handelt, würde man hier im Zweifelsfall vor Gericht gehen müssen.
edit Zusatz: bindend ist das dahingehend, dass Du eine Unterschrift leistest und Dich damit einverstanden erklärst. Wie erwähnt, würde dies dann im Zweifelsfall mit Anwälten geregelt werden, wenn einer der beiden Parteien Zweifel an der Sache anmeldet. Und für meine Tiere würde ich auch meinen Anwalt bemühen, sei Dir sicher
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Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw* |
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TopZuletzt geändert am: 02.01.2009 um 15:01 Uhr von Susanne
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geschrieben am: 02.01.2009 um 17:18 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Susanne "Fraglich ist, ob Du nun die generelle Regelung meinst oder speziell den sweetrabbits-Schutzvertrag."
"Die Überführung ist hier eindeutig geregelt: ich bringe alle Tiere persönlich und bin IMMER bei der VG dabei. Man kann hier bei mir kein Tier "mitnehmen"."
"edit Zusatz: bindend ist das dahingehend, dass Du eine Unterschrift leistest und Dich damit einverstanden erklärst. Wie erwähnt, würde dies dann im Zweifelsfall mit Anwälten geregelt werden, wenn einer der beiden Parteien Zweifel an der Sache anmeldet. Und für meine Tiere würde ich auch meinen Anwalt bemühen, sei Dir sicher "
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Hallo Susanne,
vorweg: ich meine weniger den Schutzvertrag von Sweetrabbits ausgehend, sondern vielmehr den hier herunterladbaren, der dann allerdings von zwei privaten Parteien unterschrieben wird. Also geht es mir auch nicht um die Kontrolle deinerseits (die ich keineswegs bezweifele ), sondern um die generellen Möglichkeiten und inwiefern hier im Regelfall Theorie und Praxis in Einklang stehen.
Mit "Überführung" meinte ich nicht den Transport der Tiere, sondern das Überführen im juristischen Sinne der Person, die vertragsbrüchig wird. (Ich habe mich wohl nicht ganz so deutlich ausgedrückt...) Also Beweise, Zeugen etc.
Gibt es Erfahrungen mit Schutzverträgen, die gebrochen wurden? Ist ein solcher Vertrag gerichtlich anerkannt? Sonst wäre es ja eigentlich Augenwischerei, dies als Vertrag zu bezeichnen?
Dass solch eine Vereinbarung ein Anreiz ist, dem Tier eine gute Behandlung zukommen zu lassen, bezweifele ich nicht. Ich frage mich nur, was für Befugnisse solch ein Schutzvertrag im Ernstfall rechtfertigt.
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TopZuletzt geändert am: 02.01.2009 um 17:19 Uhr von ringelflocke
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geschrieben am: 02.01.2009 um 17:42 Uhr IP: gespeichert
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Ich habe das auch nicht als Kritik an uns oder sweetrabbits aufgefasst, nur wusste ich nicht genau, ob Du jetzt die private Vereinbarung meinst, oder "offizielle" Schutzverträge.
In beiden Fällen ist der Vertrag / die Vereinbarung nicht vollkommen juristisch abgedeckt. Mir selbst ist bisher nur ein eigener Fall der Rücknahme passiert, in anderen Fällen habe ich davon gehört. In allen Fällen hat das zwar funktioniert, aber ich denke, dass hier eher die moralische Verpflichtung dazu beigetragen hat.
Bisher habe ich noch von keinem Rechtsstreit diesbezüglich gehört, was aber nichts heissen will.
Prinzipiell gebe ich Dir Recht, man müsste einen solchen Vertrag von einem Anwalt entwerfen oder auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Da das nicht ganz unerhebliche Kosten nach sich zieht, hat das wohl bisher niemand gemacht. Auch Vereine nicht, meines Wissens nach.
Sollte es sich im Zweifelsfall um Misshandlung oder ähnliches handeln, kann man zunächst Polizei und / oder Tierschutzverein benachrichtigen, wenn man ein Tier zurückholen möchte. Aber da die Frage interessant ist, werde ich mich mal darüber mit meinem Anwalt unterhalten und das Ergebnis gern mitteilen. |
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*George Bernard Shaw* |
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"Autor" |
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geschrieben am: 02.01.2009 um 22:39 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Alex und ,
nur rein Interesse halber: hast Du einen juristischen Hintergrund?
Vielleicht magst Du Dich ja auch bei sweetrabbits&friends vorstellen!
Liebe Grüße
Dani |
Ich fand, daß es für alle irdischen Streitigkeiten nur einen Ausweg gibt: die Toleranz. Und daß sie nur einer einzigen Gesinnung gegenüber nicht angewandt werden darf: der Intoleranz.
Bruno Walter (1876-1958)
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geschrieben am: 02.01.2009 um 23:16 Uhr IP: gespeichert
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Ich kann mir schon gut vorstellen, dass ein solcher Vertrag (sofern er inhaltlich halbwegs sinnvoll dargestellt ist) rechtliche Bindung hat. Rein juristisch denke ich, dass es nichts anderes ist als ein Kaufvertrag, bei dem der Übergang des Kaninchens an die Bedingungen geknüft sind, dass blablabla (was im Vertrag steht) und so weiter.
Probleme dabei: Man kann den anderen verklagen, wenn dieser Vertragsbruch begeht - das kostet aber im Zweifel ne ganze Menge.
Außerdem ist die Formulierung eines Vertrags schwierig. Sog. "unbestimmte Rechtsbegriffe" müssen genau geklärt werden.
So wird nicht jeder (und auch nicht ein Gericht) der Meinung sein, ein "ausreichend großes Gehege" hat immer 2m² pro Nase.
Oder "artgerechte Ernährung" ist auch insofern nicht ganz klar, weil zB die Tierfutterindustrie etwas anderes darunter versteht als der Tierschützer.
"Immer mindestens zu zweit" - wie lange darf das Vertragskaninchen alleine sein, sollte sein Partner über die RBB hoppeln? Muss nach 2 Wochen ein Neues da sein oder ist ein halbes Jahr okay?
Regelungen wie dass der Abgebende zB wöchentlich unangemeldet hereinspazieren und kontrollieren darf, werden aber gegen allg. Recht verstoßen (Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13) etc.
Solche Sachen werden in Schutzverträgen aber nicht so genau dargestellt. Vielleicht, weil es meist kein Problem darstellt. *auf Holz klopf* |
Die Suchfunktion darf benutzt werden.
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geschrieben am: 22.01.2009 um 18:26 Uhr IP: gespeichert
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Ich habe heute gelesen, dass ein Schutzvertrag in Verbindung mit einer bezahlten Schutzgebühr an Rechtsanspruch verliert, weil vor Gericht die Schutzgebühr als Kaufbetrag angesehen wird, und mit diesem Kaufbetrag tritt der Schutzvertrag ausser Kraft, somit wird es schwierig daran gerichtlich noch zu rütteln/ darauf zu pochen. |
Viele Grüße von der Abensberger Rasselbande |
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geschrieben am: 22.01.2009 um 18:51 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Brownie Ich habe heute gelesen, dass ein Schutzvertrag in Verbindung mit einer bezahlten Schutzgebühr an Rechtsanspruch verliert, weil vor Gericht die Schutzgebühr als Kaufbetrag angesehen wird, und mit diesem Kaufbetrag tritt der Schutzvertrag ausser Kraft, somit wird es schwierig daran gerichtlich noch zu rütteln/ darauf zu pochen. |
Wo hast Du das gelesen? Hast Du da eine seriöse Quelle? Gesetzestext?
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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geschrieben am: 22.01.2009 um 19:12 Uhr IP: gespeichert
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das Problem ist ja, dass es im Gesetz offensichtlich nicht verankert ist .. (für mich erklärlich, wie denn auch, wenn Tiere als Gegenstand angesehen werden vorm Gesetz)
also hier mal ein link eines Rechts - Forums
>KLICK HIER!<
mag jemand zum Schutzvertrag suchen helfen? Hier die Auszüge von Sachenrecht (wie die Tiere leider gelten) und zum Sachenrecht müsste also auch ein Schutzvertrag zählen
>KLICK HIER!<
Paragraphen für Tiere:
>KLICK HIER!<
Dialog
>KLICK HIER!<
Hier mal eine Konkrete Antwort von einem Anwalt, da gehts zwar um Pferde, aber gilt ja auch:
>KLICK HIER!< |
Viele Grüße von der Abensberger Rasselbande |
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TopZuletzt geändert am: 22.01.2009 um 19:37 Uhr von Brownie
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geschrieben am: 22.01.2009 um 20:00 Uhr IP: gespeichert
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Ich haue die Tage mal eine Freundin von mir an...die ist im 10. Semester Jura und kurz vorm Staatsexamen. Mal gespannt, ob die was weiß.
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.01.2009 um 20:03 Uhr IP: gespeichert
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na und sollt sie nix wissen, könnt sie immer noch die Lehrer fragen, wär schon mal hilfreich Fakten zu haben ...
Also schon mal |
Viele Grüße von der Abensberger Rasselbande |
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"Autor" |
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geschrieben am: 25.01.2009 um 11:28 Uhr IP: gespeichert
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Hey,
ich geb mal meine rechtliche Meinung ab (habe Jura studiert und mache gerade Referendariat).
Vorab: In meinen Jurabüchern hab ich nichts dazu gefunden, ist also alles mein eigener Senf
Ich würde einen solchen "Schutzvertrag" als Vertrag eigener Art sehen (da er im BGB nicht geregelt ist), man könnte ihn aber auch als Kaufvertrag mit auflösender Bedingung sehen, wie Heubären schrieb. Letztlich wollen aber die Parteien eher keinen "normalen" Kaufvertrag, sondern gerade etwas anderes.
Der "Abegebende" verpflichtet sich, dass Eigentum an dem Tier zu übertragen, der "Annehmende" die Schutzgebühr zu zahlen, sowie weitere Punkte einzuhalten (die dann jeweils im Vertrag zumindest grob angerissen werden).
Grundsätzlich ist so ein Vertrag damit bindend, wenn er nicht sittenwidrig ist, was beispielsweise in dem Fall sein könnte, den Heubären meinte (jederzeitiges Zutrittsrecht zur Wohnung des anderen Teils).
Anschließend überträgt der "Abgebende" das Eigentum an dem Tier auf den "Annehmenden". (was ein anderer Vertrag ist)
Wenn es dann zu Schwierigkeiten mit der artgerechten Haltung kommt, kann der "Abgebende" ggfs. gerichtlich auf Erfüllung des Schutzvertrages klagen. Das Gericht müsste dann auslegen, ob der "Annehmende" den Vertrag verletzt hat. Wenn ja, dann wird das Gericht ihn zur Leistung verurteilen. Wenn der "Annehmende" sich dann immer noch nicht beugt, dann kann der "Abgebende" ihn durch Zwangsvollstreckung zur Erbringung dieser (meiner Meinung nach unvertretbaren, d.h. nur von ihm zu leistenden) Handlung bringen. Das würde dann durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes passieren.
Problematisch dabei ist natürlich zum einen die Auslegung des Vertrages (genau wie Heubären schon schrieb) und die Beweisbarkeit der Vertragsverstöße (wie will ich darlegen und beweisen, dass der andere seine Tiere nur im Käfig hält, etc.).
Möglich wäre natürlich auch, sich vertraglich den Rücktritt vorzubehalten, für den Fall, dass der Schutzvertrag nicht eingehalten wird. Dann hat der "Abgebende" einen Anspruch auf Rückübereignung des Tieres (und kann diesen gegebenfalls klageweise durchsetzen)
So, das war meine Meinung dazu. |
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TopZuletzt geändert am: 25.01.2009 um 11:31 Uhr von Katinka
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