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Freie Wohnungshaltung: Einverständnis vom Vermieter erforderlich

Nutzer: alexandra37
Status: Oberhase
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Registriert seit: 13.12.2010
Anzahl Nachrichten: 151

geschrieben am: 24.06.2011    um 21:05 Uhr   IP: gespeichert
Hallo zusammen,

rein rechtlich zählen Kaninchen nicht zu den "genehmigungspflichtigen" Haustieren, auch wenn im Mietvertrag Haustierhaltung verboten ist.

Wie sieht das aus mit freier Wohnungshaltung?
Natürlich ist es immer besser, einem neuen Vermieter im Vorfeld Bescheid zu geben. Mich interessiert allerdings die rein juristische Fragestellung.

Weiß jemand von Euch etwas dazu?

Vielen Dank

lg
Alexandra
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"Autor"  
Nutzer: Susanne
Status: SR-Team
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Registriert seit: 01.01.1970
Anzahl Nachrichten: 34483

geschrieben am: 24.06.2011    um 21:09 Uhr   IP: gespeichert


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