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Freie Wohnungshaltung: Einverständnis vom Vermieter erforderlich |
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geschrieben am: 24.06.2011 um 21:05 Uhr IP: gespeichert
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Hallo zusammen,
rein rechtlich zählen Kaninchen nicht zu den "genehmigungspflichtigen" Haustieren, auch wenn im Mietvertrag Haustierhaltung verboten ist.
Wie sieht das aus mit freier Wohnungshaltung?
Natürlich ist es immer besser, einem neuen Vermieter im Vorfeld Bescheid zu geben. Mich interessiert allerdings die rein juristische Fragestellung.
Weiß jemand von Euch etwas dazu?
Vielen Dank
lg
Alexandra |
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geschrieben am: 24.06.2011 um 21:09 Uhr IP: gespeichert
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