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"Autor"

Frage zu der rechtlichen Seite eines Schutzvertrags

Nutzer: Brownie
Status: Megahase
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Registriert seit: 15.01.2009
Anzahl Nachrichten: 382

geschrieben am: 22.01.2009    um 15:24 Uhr   IP: gespeichert
hab heute mal gegoogelt und desöfteren gelesen, ein Schutzvertrag sein mit der Annahme (somit rechtliche betrachtet eine Bezahlung) einer Schutzgebühr rechtlich nicht wirksam?!


Selbst das Wiki kann die rechtliche Seite nicht genauer definieren:
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Viele Grüße von der Abensberger Rasselbande
  TopZuletzt geändert am: 22.01.2009 um 15:25 Uhr von Brownie
"Autor"  
Nutzer: Neyla
Status: Hase
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Registriert seit: 14.01.2009
Anzahl Nachrichten: 25

geschrieben am: 22.01.2009    um 17:12 Uhr   IP: gespeichert
Hallo ;)

Ich denke mal es kommt darauf an, wie der Vertrag ausgelegt ist. Bei Wikipedia wird ja nur die Schutzgebühr erklärt und nicht der Vertrag selbst. Das die Gebühr keinen rechtlichen Belang hat mag sein aber ein gut aufgesetzer Vetrag ist deshalb nicht unwirksam.

Meine laienhafte Meinung ;)

Liebe Grüße

°Neyla°

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"Autor"  
Nutzer: Susanne
Status: SR-Team
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Registriert seit: 01.01.1970
Anzahl Nachrichten: 34483

geschrieben am: 22.01.2009    um 17:18 Uhr   IP: gespeichert


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