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Haltungsformwechsel |
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geschrieben am: 11.08.2011 um 19:58 Uhr IP: gespeichert
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Hey ihr,
im "Verhaltensteil" unter "Partnerin verstorben", habe ich bereits erzählt, dass mein etwas älterer Rammler Twister aus meiner Wohnung ausziehen musste, weil die Vermieter das nicht mehr wollten.
Bisher hatte ich ihn drinenn.
Ich habe heute nochmal mit den Vermietern gesprochen und sie wollen sich überlegen, ob ich Twister doch wieder zu mir nehmen darf - er würde dann allerdings auf dem Balkon wohnen müssen.
Logischerwiese würde er dann wieder eine nette Partnerin dazu bekommen.
Aber meine Frage ist - kann ich ihn denn umgewöhnen? Er ist jetzt über 6 einhalb, hab ihn aus dem Tierheim und weiß das deshalb nicht sicher. Ich hatte ihn jetzt seit 6 Jahren bei mir drinnen und halt nur im Sommer mal auf der Wiese.
Und sonen tolles warmes Wetter zum dran gewöhnen ist es ja nicht wirklich oder?
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Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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TopZuletzt geändert am: 11.08.2011 um 23:15 Uhr von judithp
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geschrieben am: 11.08.2011 um 20:08 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Filissa,
ist Twister denn soweit fit?
Ansonsten steht dem nichts im Wege. Ist der Balkon denn groß genug? In Außenhaltung rechnet man pro Tier mindestens 3 m².
Hier findest du einige Beispiele zu Balkongehegen:
>KLICK HIER!<
Denn auch diese müssen absolut madersicher sein.
Hier noch die Broschüre zur ganzjährigen Außenhaltung:
>KLICK HIER!<
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Grüße von Tanja mit Pippi, Lotta, Amir und Joshi.
>KLICK HIER!<
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TopZuletzt geändert am: 11.08.2011 um 20:09 Uhr von TanjaB
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geschrieben am: 11.08.2011 um 21:09 Uhr IP: gespeichert
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Mein Balkon ist ca 1,50 x 6-7 m, das müsste ja dann passen ...
Ich hatte nur Sorge, denn in deinem Link steht auch, dass die Mitte August an die Außenhaltung gewöhnt werden müssen, ich weiß aber nicht wann die Vermieter sich melden.
Und hatte halt Sorge wegen seinem Alter, dass ihm das vllt schadet wenn es so kalt ist - ist ja selbst diese Sommer nicht so warm zu dran gewöhnen :-/... |
Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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geschrieben am: 11.08.2011 um 21:22 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Filissa Und hatte halt Sorge wegen seinem Alter, dass ihm das vllt schadet wenn es so kalt ist - ist ja selbst diese Sommer nicht so warm zu dran gewöhnen :-/... |
Also umsiedeln müsstest du natürlich jetzt schon noch im Sommer.
Wenn sich dickes Winterfell gebildet hat und sie genügend Platz haben um sich warm zu hoppeln, dann besteht kein Grund zur Sorge. Und das Partnertier darf natürlich auch nicht fehlen um zu kuscheln. |
Grüße von Tanja mit Pippi, Lotta, Amir und Joshi.
>KLICK HIER!<
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geschrieben am: 11.08.2011 um 21:50 Uhr IP: gespeichert
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Weil er ein Partnertier bekommen soll, möchte ich ihn ja gern wieder zu mir holen - denn momentn lebt er bei meinem Papa und der weigert sich ein zwistes Kaninchen dazu zu holen...
Hab jetzt irgednwo gelesen, dass es bis Mitte September wohl möglich sein soll? Ich hoffe, dass bald eine Entscheidung da ist.
Ist es vielleicht ratsam, vorher nochmal nen Check-Up beim Tierarzt zu machen, oder unnötige Stress für meinen Hasen-Opa?
Oh man, ihr müsste denken, dass ich meinen Kleinen total in Watte packe, aber ich möchte nichts falsch machen und hab mit Außenhaltung keine Erfahrung, außer das was ich hier im Forum gesehen hab bisher... |
Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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geschrieben am: 11.08.2011 um 23:02 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Filissa Hab jetzt irgednwo gelesen, dass es bis Mitte September wohl möglich sein soll?
Ist es vielleicht ratsam, vorher nochmal nen Check-Up beim Tierarzt zu machen, oder unnötige Stress für meinen Hasen-Opa?
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Das kommt ganz auf die Temperaturen drauf an. Umso früher umso besser Es nimmt ja auch noch einige Zeit in Anspruch das Gehege zu bauen.
Wenn er fit und gesund ist und soweit unauffällig in allem, dann ist es nicht nötig nochmal einen Check zu machen. Ratsam ist höchstens, nochmal eine KP untersuchen zu lassen, bevor das Partnertier einzieht (von beiden Seiten). |
Grüße von Tanja mit Pippi, Lotta, Amir und Joshi.
>KLICK HIER!<
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geschrieben am: 12.08.2011 um 08:27 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Filissa Hey ihr,
im "Verhaltensteil" unter "Partnerin verstorben", habe ich bereits erzählt, dass mein etwas älterer Rammler Twister aus meiner Wohnung ausziehen musste, weil die Vermieter das nicht mehr wollten.
Bisher hatte ich ihn drinenn.
Ich habe heute nochmal mit den Vermietern gesprochen und sie wollen sich überlegen, ob ich Twister doch wieder zu mir nehmen darf - er würde dann allerdings auf dem Balkon wohnen müssen.
Logischerwiese würde er dann wieder eine nette Partnerin dazu bekommen.
Aber meine Frage ist - kann ich ihn denn umgewöhnen? Er ist jetzt über 6 einhalb, hab ihn aus dem Tierheim und weiß das deshalb nicht sicher. Ich hatte ihn jetzt seit 6 Jahren bei mir drinnen und halt nur im Sommer mal auf der Wiese.
Und sonen tolles warmes Wetter zum dran gewöhnen ist es ja nicht wirklich oder?
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Hallo Fillisa,
erst mal tut es mir sehr leid das die Partnerin von Twister verstorben ist.
Ich würde auch alles dran setzten das Twister wieder zu dir kommt, darum solltes du dich mit deiner Vermieterin einigen und " lieb hartnäckig" bleiben.
Wobei ich auch sagen muss, DU zahlst Miete und da sollte sich deine Vermieterin nicht einmischen wo der Platz von Twister sein muss. Wenn es im Winter kalt ist würde ich meine Wollsocken sicher nicht am Balkon lassen.
Aber erst mal hoffe ich das Twister bald zu dir kommen kann, erzähl bitte weiter wie sich die Geschichte entwickelt.
LG
Christine |
Wenn alle Tiere, die umsonst gelitten haben, im
gleichen Moment schreien würden, würde eine
unglaubliche Katastrophe die Welt verwüsten, die
wenigen überlebenden Menschen würden taub und im Wahnsinn umherirren.
(Oscar Graziol)
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geschrieben am: 12.08.2011 um 09:45 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: simply Wenn es im Winter kalt ist würde ich meine Wollsocken sicher nicht am Balkon lassen. |
Liebe Christine,
warum sollte man Kaninchen im Winter nicht auf dem Balkon lassen können? Wenn der Balkon groß genug ist (und das scheint ja der Fall), unterscheidet sich diese Haltungsform nicht wesentlich von einer normalen Außenhaltung. Und diese Kaninchen sind - wie auch ihre wildlebenden Verwandten - im Winter doch auch draußen!
Entgegen unserer menschlichen Annahme "frieren" die Kaninchen dort nicht, denn sie legen sich rechtzeitig ein dickes Winterfell zu. Viele Kaninchen lieben den Schnee und wälzen sich gar vor Wonne darin.
Wir halten unsere Nifflords aus Platzgründen in der Wohnung (Garten haben wir nicht und der Balkon hat nur 8m²), aber sobald sich die Gelegenheit ergibt, werden die 8 ein Außengehege bekommen.
Warum?
- Weil es die natürlichste und schönste Haltungsform für die Tiere ist. Der Jahreszeitenwechsel entspricht ihrer Natur, ihr Fell ist dafür ausgelegt... warum also sollte man ihnen das verwehren?
Ein Kaninchen "draußen" halten zu können ist ein Privileg, keine Strafe. |
Beste Grüße von Sarah und den Nifflords!
Jetzt Pate werden: >KLICK HIER!< |
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geschrieben am: 12.08.2011 um 09:48 Uhr IP: gespeichert
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Das finde ich jetzt aber sehr merkwürdig. Denn eigentlich kann deine Vermieterin dir überhaupt nicht verbieten, Kaninchen zu halten:
siehe zum Beispiel hier: >KLICK HIER!<
Oder steht bei dir, dass die Vermioeterin jeder Tierhaltung zustimmen muß - aber da du ja das Kaninchen schon 6 Jahre gehalten hast, war ja wohl eine Zustimmung der Vermieterin da. Außerdem müsste sie dan wichtige Gründe für eine Ablehnung haben.
Hast du dich da mal von einer Rechtshilfe beraten lassen?
Dieser Link scheint auch noch ganz gut zu sein:
>KLICK HIER!<
Also gründsätzlich darf die Vermieterin die Haltung von Kleintieren nicht verbieten! |
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geschrieben am: 12.08.2011 um 10:03 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: AnnaLotta
Also gründsätzlich darf die Vermieterin die Haltung von Kleintieren nicht verbieten! |
Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal einhaken.
Ja, es stimmt, dass der Vermieter die Haltung von Kleintieren grundsätzlich nicht verbieten kann. Dazu muss man allerdings wissen (und das steht auch im zweiten von dir angegebenen Link), dass die Gerichte dabei von einer Haltung in einem umschlossenen Behältnis (sprich: Käfig!) ausgehen:
"Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere."
Sobald man seine Kaninchen in nicht gänzlich umschlossenem (also oben offenem) Gehege oder gar in freier Wohnungshaltung hält, ist diese Regelung nicht mehr anwendbar. Die Haltung von Kleintieren entspricht nur deshalb dem sachgemäßen Gebrauch der Mietsache, weil bei Käfighaltung von einer Schädigung der Mietsache nicht ausgegangen werden kann.
Insofern befindet man sich rechtlich auf gar nicht so sicherer Seite, wie es allgemein heißt, wenn man die Tiere nicht dauerhaft in einem Käfig unterbringt.
Ein klärendes Gespräch mit den Vermietern kann sicher nicht schaden (wir haben zB eine Hausratsversicherung, die Schäden durch unsere Kaninchen abdeckt... unserer Vermieterin reicht das als "Sicherheit", dass die Wohnung durch die Tiere keinen Schaden nimmt), mit dem Beharren auf dem "Recht, Kleintiere zu halten" wäre ich aufgrund obiger Rechtslage allerdings vorsichtig.
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Beste Grüße von Sarah und den Nifflords!
Jetzt Pate werden: >KLICK HIER!< |
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geschrieben am: 12.08.2011 um 12:51 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Nifflords,
ja da war ich etwas unwissend was Kälte angeht, sorry, das die kleinen im Schnee spielen und es Spass macht ist mir schon klar, dacht nur das die ab und an Klirr kalten Winter nicht so gut sind.
Na dann muss man nur das Gehege kuschelig bauen.
Danke für die Info und lieben Gruß
Christine
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Wenn alle Tiere, die umsonst gelitten haben, im
gleichen Moment schreien würden, würde eine
unglaubliche Katastrophe die Welt verwüsten, die
wenigen überlebenden Menschen würden taub und im Wahnsinn umherirren.
(Oscar Graziol)
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geschrieben am: 12.08.2011 um 17:41 Uhr IP: gespeichert
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Okay Nifflords.
Das hängt dann wohl von der Definierung ab. Wonders stand aber auch, dass einige Gerichte unter Kleintiere auch Katzen verstehen - und die hält man ja auch nicht in geschlossenen Behältern. Zudem erwartet man ja auch bei Vogelhaltung wahrscheinlich nicht unbedingt, dass sie nicht herumfliegen dürfen.
Aber richtig ist natürlich auch, dass immer diese Formulierung wegen Wohnung nicht beschädigen genannt wird. Allerdings kann ja auch ein angeschlossenes Gehege ein Behälter sein.
Das ist doch alles sehr fließend.
Aber woher weiß die Vermieterin denn überhaupt wie das Kaninchen gehalten wird? |
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geschrieben am: 14.08.2011 um 14:48 Uhr IP: gespeichert
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Mit der Rechtslage habe ich mich vertraut gemacht und sehe das auch so, dass man es THEORETICH nicht verbieten kann laut Gesetz, aber wie shcon geschrieben sieht das beim freilaufen lassen leider was anders aus :-(.
Woher die Vermieter das wissen ist die nächste Frage - wobei ich glaube mich erinnern zu können, dass sie mal in meinem Wohnzimmer waren als sie bei meine Fenster geguckt haben. Da hatte ich die Hasis zwar sicherlich reingesetzt, aber die Häuschen und alles die rumstehen sprechen ja für sich...
Sie werden es sich überlegen und ich hoffe, dass es in Ordnung ist. Denn ich möchte hier auch keinen Stress, möchte hier ja noch länger wohnen.
Drückt die Däumchen.
In den andern Threads habe ich mir schon ein paar "Balkon-Ideen" angeschaut, anhand eurer Antworten denk ich mal dass es kein Thema sein wird, Twister im Zweifel draußen zu halten. Fahre meinen Zwerg gleich besuchen und hoffe, dass er bald wieder einziehen darf... |
Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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geschrieben am: 05.09.2011 um 09:55 Uhr IP: gespeichert
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Traurige Neuigkeiten von Twister - meine Vermieter haben entschieden, dass er NICHT wieder einziehen darf. Auch nicht auf den Balkon. Wer auch immer sie verstehen mag - ich tu es nicht :-(.
Der kleine Schatz wird dann in naher Zukunft hier Im Forum ein Zuhause suchen.
Die Tage stelle ich ihn hier ein.
Falls jemand unseren "Fall" verfolgt hat & vorab Interesse an meinem Kleinen hat:
silwastar@yahoo.de
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Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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geschrieben am: 05.09.2011 um 10:12 Uhr IP: gespeichert
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oh man das ist echt schade, für Twister UND für dich. :(
Ich hoffe sehr für dich, dass du eines Tages wieder ein paar Söckchen aufnehmen kannst! |
liebe Grüße
auf Mini-Aussie-Yumo.jimdo.com findet ihr auch Bilder von meinen Kaninchen: >KLICK HIER!< |
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geschrieben am: 05.09.2011 um 15:22 Uhr IP: gespeichert
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Das hoffe ich auch...
Mein Kleiner ist jetzt unter der Rubrik Rammler zu finden! |
Liebe Grüße
Steffi
und die Hamsterbande |
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