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Notfall zuhause |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 18:51 Uhr IP: gespeichert
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Als ich hier in die Wohnung gezogen bin hieß es "keine Haustiere" wie aber überall heißt des nur Katzen Hunde ect... haben wir nciht wollen wir nicht. Der fragte auch ob wir welche hätten, nein wir sind ohne tierchen eingezogen. Tja jetzt hab ich meine ninchen seit den 1. mai etwa und nun kam mein Vermieter und fragte ob wir hier tiere hätten ect. Kaum geantwortet sah er die kanickel flitzen^^ und meinte nur; es hieß doch keine tiere bla bla bla, Seine Frau die eh schon schwächelt wäre allergisch dagegen^^.
Öhm, wir wohnen 2 etagen höher^^ lol???? Naja er meinte das dass net geht und entweder geben wir die ninchen ab oder wir würden die kündigung erhalten.
Dachte mir ^^ ja ja kann er eh net so einfach und gut^^ hab mich bissel informiert und LEIDER er kann des^^ Wir ziehen zwar eh bald um aber das dauert noch etwa 5-6 monate (isn neubau und fester Einzugstermin leider net aufs datum zu sagen)
Das hieße ürde er uns kündigen wären wir ohne dach übern kopf und so bleibt mir irgendwie nichts anderes übrig als die beiden in gute hände abzugeben ;(
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geschrieben am: 10.05.2007 um 18:57 Uhr IP: gespeichert
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oh nein!!! Kannst du nicht deinen Vermieter fragen ob du sie behalten kannst weil ihr doch eh bald umzieht?
Oder kannst du sie nicht solange bei Freunden oder Verwandten "unterstellen"? Es wäre doch zu schade wenn du sie wegen so einem Blöden Heini (Sorry für den Ausdruck, aber etwas anderes fällt mir zu so einer Person nicht ein!) deine Süßen weggeben müßtest
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Solange Menschen denken, daß Tiere nicht fühlen können, solange fühlen Tiere, daß Menschen nicht denken können! |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:06 Uhr IP: gespeichert
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guck mal hier den ersten Absatz:
>KLICK HIER!<
Ich finde es außerdem seltsam daß man Vögel halten darf, obwohl ja Vögel mehr Krach machen als Katzen zum Beispiel... |
Solange Menschen denken, daß Tiere nicht fühlen können, solange fühlen Tiere, daß Menschen nicht denken können! |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:07 Uhr IP: gespeichert
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ja das habe ich schon, er meinte nee des geht net wegen seiner Frau halt, die Allergie und weil sie sowieso schon krank ist^^^(kann man auf einer kleinen hinsicht ja verstehen)
meine Eltern könne sie auch net nehmen, da sie sie ja abgegeben haben wegen meiner schwester (auch Allergie) Oma, Freunde gefragt, ja kann sie nehmen, aber nur in dem käfig gehalten. Und da denk ich mir, anstatt an mich zu denken geb ich die beiden doch lieber an liebe menschen ab wo sie rumtoben, hoppeln können. Weil die ganzen Monate im Käfig tu ich den beiden nicht an
;( |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:08 Uhr IP: gespeichert
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Was für ein Blödmann...
Aber mich interessiert mal wo Du Dich darüber informiert hast, denn soweit ich weiß kann ein Vermieter Kleintiere (zu denen Kaninchen gehören) nicht vertraglich verbieten, und dadurch könnte er euch dann auch gar nicht kündigen...
Haben wir hier nicht irgendwo einen Juristen im Forum, der mal nachforscht und da endlich mal definitiv eine gesicherte Aussage zu machen kann? |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:12 Uhr IP: gespeichert
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THX Bine
aber ich hatte michschlau gemacht und es hieß wenn der Vermieter ein Tierverbot gegeben hatte aus Gesundheitlichen Gründen ect.. dann kann er damit vor gehen^^ Keine Ahnung hab das ganze paragraphen gedudel net so ganz verstanden nur das er damit im recht wäre ;(
Erhlich gesagt hab ich auch bissel angst um meine kleinen da er ziemlich verägert war und wenn ich mal net da bin das er kleine dummheiten macht (Vermieter haben ja immer nen ersatzschlüssel) Ich weiß da wär ich im recht aber ach keine ahnung will doch nur da sbeste für die kleinen ;(( WWeiß nimmer weiter... könnt so los |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:49 Uhr IP: gespeichert
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oh je du Arme Dann weiß ich auch net mehr weiter... |
Solange Menschen denken, daß Tiere nicht fühlen können, solange fühlen Tiere, daß Menschen nicht denken können! |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 19:57 Uhr IP: gespeichert
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Ich hab das fragliche Thema mal an ein Fachpublikum weitergeleitet, mal sehen was die dazu sagen. |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 20:18 Uhr IP: gespeichert
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oh super vieeleen dank vlt hab ich ja glück |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 20:56 Uhr IP: gespeichert
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ich habe ca 4 qm käfig und zusätzliche Module... mein Freund wäre auch mit zwei neuen Ninchen (suchen eines für Schmunzel) einverstanden wenn du keinen neuen Platz findest... kannst dir meine bilder in Pimp my hasenstall angucken und darüber urteilen... es kommt noch Teppich zum flitzen auf den Boden. Falls du denkst es wäre eine Alternative, melde dich einfach mit hasenpos oder Email. Pongs ist auch nahe MG. |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 21:02 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Steffüüü Erhlich gesagt hab ich auch bissel angst um meine kleinen da er ziemlich verägert war und wenn ich mal net da bin das er kleine dummheiten macht (Vermieter haben ja immer nen ersatzschlüssel) Ich weiß da wär ich im recht aber ach keine ahnung will doch nur da sbeste für die kleinen ;(( WWeiß nimmer weiter... könnt so los |
Wenn Du schon so ein schlechtes Gefühl bei diesem Menschen hast, sollte deine erste Aktion jetzt das Austauschen des Wohnungschlosses sein. Das ist völlig legal und sogar anzuraten - wer weiß ob dein Vormieter nicht noch Schlüssel für die Tür hat?
Was deinen Vermieter betrifft: Der darf ohne dein Wissen überhaupt nicht deine Wohnung betreten, die einzige Ausnahme ist "Gefahr im Verzug", sprich: Wasserrohrbroch oder ein Gasleck. Will dein vermieter deine Wohnung besichtigen, so MUSS er das mindestens 2 Wochen vorher anmelden! Dringt er trotzdem in deine Wohnung ein, so ist dies Hausfriedensbruch und strafbar! Weise ihn bei Gelegenheit darauf hin.
Im Link von Binehase steht ja ausdrücklich: "Der Vermieter darf ein Haustier im Allgemeinen nur aus triftigen Gründen verbieten, etwa wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört ist. Dann müsste das Kaninchen aber regelmäßig im Treppenhaus sein, dieses verschmutzen und etwa noch ein anderer Mieter eine Tierhaarallergie haben. Eine kleine, unbedeutende Störung reicht regelmäßig nicht."
Mit anderen Worten: Ist das Tier _nur_ in der Wohnung, kann der Vermieter überhaut nix machen.
Vorerst kann ich dir vielleicht hiermit weiterhelfen:
>KLICK HIER!<
Ich drück dir die Daumen |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 21:09 Uhr IP: gespeichert
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Also hätte ich doch pech da die Frau ja allergisch ist... oder hab ich irgendwie in meinem ganzen wirr warr was falsch verstanden^^ :/ |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 21:20 Uhr IP: gespeichert
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Nein, Du hast kein Pech, sondern dein Vermieter.
Es ist schlichtweg völlig unmöglich, daß sie allergisch auf ein Tier reagiert, daß sich zwei Etagen entfernt und hinter verschlossenen Türen befindet. Dazu müsste ja Kaninchenfell aus deinem Fenster wehen, und bei ihr hineinwehen. Das ist sehr unwahrscheinlich, denn was meinst du wie viele Tierhaare da draußen in der Natur noch herumfliegen.
Du kannst ihn ja mal freundlich darauf hinweisen, daß er vor keinem Gericht Deutschlands mit seinem Standpunkt Erfolg hätte. Das zumindest meint das Fachpublikum. ;) |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 21:28 Uhr IP: gespeichert
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mmhh hört sich ja net schlecht an.. ich danke dir vieeeel mals für deine Bemühungen und werde die sache gleich morgen mal klären ;) |
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geschrieben am: 10.05.2007 um 21:31 Uhr IP: gespeichert
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Mann kann recht zuversichtlich sein, wenn ein Rechtsanwalt antwortet:
_____________________________
> ...der Vermieter pocht stur darauf, mit seiner Ansicht im Recht
> zu sein.
>
Auf den Prozess würde ich es auch ohne Rechtsschutzversicherung
problemlos ankommen lassen.
_____________________________
Frag ihn doch mal, ob er notfalls vor Gericht gehen würde. ;) |
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geschrieben am: 11.05.2007 um 06:51 Uhr IP: gespeichert
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Hier kannst Du Dich mal schlau machen! Kaninchen darf ein Vermieter nicht verbieten!
>KLICK HIER!<
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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geschrieben am: 11.05.2007 um 12:39 Uhr IP: gespeichert
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So, wer will, kann via Google Groups meinen Thread im Usenet mitverfolgen:
>KLICK HIER!<
Die Antworten sind recht eindeutig. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 11.05.2007 um 14:35 Uhr IP: gespeichert
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außerdem kann er dich doch nicht einfach so auf die strasse setzen sondern eine frist einhalten, damit du dir nen neue bleibe suchen und den umzug tätigen kannst.
am besten man hat sein eigenes kleines häuschen....
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"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
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"Autor" |
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geschrieben am: 12.05.2007 um 14:32 Uhr IP: gespeichert
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Also hab gestern noch mal versucht mit dem Vermieter zu reden was aber kläglich gescheitert ist.. er meinte nein und lesen sie sich den Mietvertrag nochmal genau durch...
Ich durchgelesen und ein schock bekommen:
"Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufentahlt von Tieren"
Des heißt Kleintiere bedarf auch einer Zustimmung.... grhhh könnt sooo los |
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"Autor" |
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geschrieben am: 12.05.2007 um 14:36 Uhr IP: gespeichert
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Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass diese Klausel ungültig ist! Lies doch mal den Link genau durch, den ich weiter oben für Dich eingestellt habe!
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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geschrieben am: 12.05.2007 um 16:22 Uhr IP: gespeichert
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Diese Klausel IST ungültig. Bestätigt durch diverse Gerichtsurteile.
Dein Vermieter kann euch überhaupt nix! Da das Verhältnis jetzt ja wohl eh schon im Arsch ist, kannst Du ihm ja an den Kopf werfen, das er das Kaninchen entweder hinnehmen kann - oder er selbst auszieht.
Juristisch kann er rein garnichts gegen euch unternehmen. Er kann es versuchen, aber er wird grandios scheitern.
Mich würde in dem Zusammenhang eines sehr interessieren:
Als er eure Wohnung besichtigt hat, war er da vorher angemeldet?
Wenn Ja, warum habt ihr das Ninchen nicht einfach mal für einen Tag "verschwinden" lassen?
Wenn Nein: Klarer Verstoß gegen geltenes Mietrecht. Drohe mit Strafanzeige. Inspektionsbesuche des Vermieters sind nur alle 2 Jahre zulässig und müssen lange vorher angekündigt werden!
Liebe Grüße,
Eike |
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geschrieben am: 12.05.2007 um 18:43 Uhr IP: gespeichert
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Nein hat sich net angekündigt aber es ging ja auch net darum das er die wohnung "besichtig" hat sondern nur was anderes klären wollte und dann irgendwie auf das thema tier kam und dann den hasen sah^^ Hab zumindest eins gelernt wenn der Vermieter mit im Haus wohnt ist des die grösste schei^^^überhaupt. Aber ich finds gut das meine nins hier bleiben können und ich voll im recht bin
Ich danke euch allen für eure Antworten und Bemühungen... glaube hätt ich "allein" dagestanden wären meine ninis schon woanders ;(
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