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Baugenehmigung für Außengehege? |
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geschrieben am: 02.03.2009 um 20:41 Uhr IP: gespeichert
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Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage zum Bau eines Außengeheges.
Sobald wir ein passendes Haus mit Garten gefunden haben, sollen meine Kannchen ein großes Außengehege bekommen. Ich dachte da an eine Größe von ca. 10 bis 12 m² für meine drei und ca. 1,8m hoch. Als Grundgerüst würde ich gerne das eines Carports nehmen, das mit Draht bespannen und teilweise oder ganz überdachen.
Nun meine Frage: Brauche ich für eine Konstruktion von dieser Größe eine Baugenehmigung?
Für ein Carport selbst, was dann fürs Auto genutzt wird, braucht man eine, soweit ich weiß. Aber wie ist das, wenn es offiziell kein Carport ist? Bzw. wenn ich dazu kein Carport-Gerüst verwende sondern selbst aus Balken und Latten eins baue? In dem Sinne wird es ja kein festes Gebäude wie z.B. ein Gartenhaus (für das glaub ich auch eine BG benötigt wird).
Vielleicht kann mir von euch jemand weiter helfen oder berichten, wie es bei euch war, als ihr gebaut habt? Die SuFu gibt zu dem Thema leider nicht allzu viel her...
Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten! |
Viele liebe Grüße
Marina mit Fussel, Krümel & Klecks
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken! |
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geschrieben am: 02.03.2009 um 20:47 Uhr IP: gespeichert
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Eine Baugenehmigung braucht man nur, wenn das ganze ein festes Fundament bekommt. Gehwegplatten gehören nicht dazu, sondern nur, wenn es eine gegossene Sohle ist. |
*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw* |
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"Autor" |
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geschrieben am: 02.03.2009 um 20:51 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Marina.
Wirklich was dazu sagen kann ich nicht, ich weiß aber durchaus, das gewisse "Schuppen, Ställe, Carpots, überdachte Unterstände etc." schon einer Baugenehmigung bedürfen. Unsere Geräteschuppen, der durchaus als Kaninchenstall dienen könnte, ist dem nachträglichen einreichen einer Baugenehmigung nur knapp entgangen, da die Größe etwas unter dem Limit lag. Es kommt da insbesondere auf die geschlossene Größe von oben an, durch den Kampf mussten wir nämlich wegen eines Carports.
Mein Rat an dich, rufe einfach beim zuständigen Landkreis deiner Gemeinde oder beim Stadtbauamt an. Die geben gerne Auskunft. Frag gezielt was du wissen willst, wichtig immer Daten Daten Daten, davon leben die Amtsangestellten. Wenn du da nicht weiter kommst, was ich mir nicht vorstellen kann, otfalls google und dann viel Spass beim wuseln durchs Deutsche Baurecht.
Vierliere nur nicht die Nerven!
Viel Spass |
*** ***
Trinchen*Monschi*Ronja & Stoffel mit Gismo für immer vereint und tief in unseren Herzen |
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geschrieben am: 02.03.2009 um 20:59 Uhr IP: gespeichert
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Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Dann werde ich, sobald ich weiß, wo wir endgültig hin ziehen, mal die netten Herrschaften vom Amt ein bischen nerven...
Dachte, ich komme vielleicht um den Papierkram herum. Und so ganz umsonst gibts ne Baugenehmigung ja auch nicht...
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wenn es soweit ist! |
Viele liebe Grüße
Marina mit Fussel, Krümel & Klecks
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken! |
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geschrieben am: 02.03.2009 um 21:26 Uhr IP: gespeichert
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pauschal lässt es sich eh nicht sagen für was man eine baugenehmigung braucht. dies ist in jeder stadt unterschiedlich und irgendwo in den bebauungsplänen festgelegt. frag am besten in deiner stadt nach - beim bauamt würd ich sagen. |
If the primates that we came from had known that some day politicians would come out of the genepool they'd stayed up in the trees and written evolution off as a bad idea!
Babylon 5 |
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geschrieben am: 05.03.2009 um 09:58 Uhr IP: gespeichert
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Hey, das kommt auch auf die jeweilige Bauordnung deines Bundeslandes an...
Hier mal ein Link zu allen Bauordnungen >KLICK HIER!<
In den meisten Ländern findet sich die Frage der Genehmigungsfreiheit bei den §§ 63 ff.
Häufig kommt es auf die Größe an.
Zwar muss für eine bauliche Anlage, wie Susanne schrieb, diese mit dem Boden fest verbunden sein, aber ACHTUNG: zumindest in NRW ist das schon gegeben, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden (was bei einem Außengehege wohl der Fall ist)
Also, im Zweifel wirklich mal bei deinem Bauamt anrufen und nachfragen und gegebenfalls eine Genehmigung beantragen! |
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