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Kanichen in der Mietwohnung |
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geschrieben am: 23.04.2013 um 09:06 Uhr IP: gespeichert
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geschrieben am: 23.04.2013 um 10:54 Uhr IP: gespeichert
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Hallo,
1) ja, oder zumindest hätte er gerichtlich gar keine schlechten Chancen. Denn Kleintierhaltung muss zwar erlaubt sein, aber nur in "geschlossenen Behältnissen" (so oder so ähnlich). Und ein Gehege ist ja doch etwas anders.
Meines wissens nach gibt es für diesen speziellen Fall aber noch keine Urteile, nach denen man sich richten könnte.
2) So viele wie sich verstehen und du durchfüttern kannst UND erträgst. Nicht jeder mag zigtausend Kaninchen in seiner Wohnung. Ich habe vier und finde das ganz angenehm. Für meinen Geschmack ist das auch genug, im Haus. Anderen sind zwei schon mehr als genug und wieder andere halten noch mehr Tiere in der Wohnung.
Da ist eine Frage von Geschmack und Ressourcen (Platz, Finanzen, Toleranz des Halters und seiner Mitmenschen,..)
3) Ja. Meinst du Innenhaltung im Gehege, im Kaninchenzimmer oder in der freien Wohnungs- oder freien Zimmerhaltung? (Ich kann zu allen vier Varianten eigene Erfahrungen beitragen, aber ich hätte schon gern konkretere Fragen...)
Mit Gruß |
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geschrieben am: 23.04.2013 um 13:56 Uhr IP: gespeichert
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Also rechtlich ist es so, dass Kleintierhaltung vom Vermieter nicht verboten werden kann, jedenfalls "in üblicher Anzahl". Was bei Kaninchen eine übliche Anzahl ist, weiß ich nicht. Zwei sollten kein Problem sein. Wenn du aber 14 Stück in einer 2-Zimmer-Wohnung hältst, ist das wohl keine übliche Anzahl mehr, schätze ich.
Wichtig ist dabei, wie CyCy schon richtig schrieb, das "geschlossene Behältnis". Ich kenne keine genaue Definition davon. Wenn du ein geschlossenes Gehege hast, von dem aus die Kaninchen sowohl zum Boden (zB durch eine PVC-Schicht) als auch zu den Tapeten keinen Kontakt haben, müsste das als solches gelten, denke ich. (Dass du die Häschen in der Realität auch mal rauslassen wirst, ist ja naheliegend, aber das musst du ja keinem erzählen.)
Wenn ein Vermieter Haustiere verbieten möchte (zB Hunde), dann hat das ja in der Regel 2 mögliche Hintergründe:
1) Lärmbelästigung. Bei Hunden nachvollziehbar, aber bei Kaninchen ja sowieso kein Thema.
2) Schäden an der Mietsache. Aber genau dagegen ist ja das "geschlossene Behältnis". Wenn du glaubhaft zeigen kannst, dass deine Tiere gar nicht die Gelegenheit bekommen, den Boden oder die Wände irgendwie zu beschädigen, sollte das kein Problem sein.
Hier eine Quelle zum Thema:
>KLICK HIER!<
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geschrieben am: 23.04.2013 um 14:44 Uhr IP: gespeichert
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geschrieben am: 23.04.2013 um 14:50 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: CyCy
2) So viele wie sich verstehen und du durchfüttern kannst UND erträgst. Nicht jeder mag zigtausend Kaninchen in seiner Wohnung. Ich habe vier und finde das ganz angenehm. Für meinen Geschmack ist das auch genug, im Haus. Anderen sind zwei schon mehr als genug und wieder andere halten noch mehr Tiere in der Wohnung.
Da ist eine Frage von Geschmack und Ressourcen (Platz, Finanzen, Toleranz des Halters und seiner Mitmenschen,..) |
Siehe hier.
Das hängt auch vom Vermieter ab. Wenn der bei zwei Kaninchen schon guclt als hätte er in eine saure zitrone gebissen, wird er das dritte vermutlich nicht gutheißen, aber generell denke ich, dass weder drei noch vier "unüblich" sein dürften.
Alles Gute |
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geschrieben am: 23.04.2013 um 14:57 Uhr IP: gespeichert
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geschrieben am: 23.04.2013 um 19:08 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Bonnie2013 Die Vermieterin weiß nicht von den Kaninchen,da sie im Ausland lebt. |
Wie auch schon in einem anderen Beitrag geschrieben, würde ich hier immer mit "offenen Karten" spielen.
Was ist, wenn die Vermieterin mal doch unangemeldet kommt, oder einer der anderen Mieter an sie eine entsprechende Info absetzt?
Weiß die Vermieterin Bescheid, ist es doch für alle Seiten angenehmer.
Ich denke auch, dass drei Kaninchen durchaus "ein übliches Maß" sind, jedoch kann das von einem Vermieter individuell betrachtet werden.
Deshalb lieber vorab klären.
Und, bei einem dritten Kaninchen muss es ja nicht immer bleiben, was ist, wenn die Dreier-Konstellation nicht harmoniert und ein viertes her muss?
Was für beide Seiten - Mieter und Vermieter - einge gewisse Sicherheit gibt, wenn man die Haltung vertraglich festhält. Ihr habt die Sicherheit, dass ihr sie halten dürft und die Vermieterin, dass ihr etwaige Schäden bei Auszug behebt und sie nicht darauf sitzen bleibt.
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Es grüßen Melanie, Callisto und Lilith mit Joey in Gedanken und Polly, Leonidas, Max, Lotte und Flocke für immer im Herzen
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geschrieben am: 23.04.2013 um 19:21 Uhr IP: gespeichert
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geschrieben am: 24.04.2013 um 23:34 Uhr IP: gespeichert
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Wenn es um das "übliche Maß" geht, weiß ich auch nicht, ob die Kaninchen allein betrachtet oder alle Kleintiere zusammen gerechnet werden.
Denn du hast ja nun anscheinend schon 2 Meerschweinchen und 2 Kaninchen. Ich kenne ja deine Wohnung nicht, aber in einer 2-Zimmer-Mietwohnung wäre das schon so recht viel, finde ich. Dann noch ein drittes Kaninchen?
Aber es kommt dabei wohl wirklich auf die Größe der Wohnung an und ich bin absolut kein Experte in Rechtsfragen. |
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geschrieben am: 25.04.2013 um 13:51 Uhr IP: gespeichert
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