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Umzug, Fragen zum Mietrecht und aus Innenhaltung

Nutzer: Luna2013
Status: Superhase
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geschrieben am: 28.08.2013    um 23:53 Uhr   IP: gespeichert
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe es gehört hierher, wusste net wo ich es hinschreiben soll. Wenn es nicht passt verschiebt es ruhig.

Zum Problem

Wir werden wohl in den nächsten Monaten umziehen, immer mehr wird uns unsere Wohnung mit 2 Kindern zu klein und sind nun kräfig am suchen....

1. Problem, da in unserer Umgebung Wohnung mit Garten oder Balkon/Terrasse entweder schwer zu bekommen sind, oder teuer, könnte es sein, dass wir so etwas wie wir jetzt haben dann nicht mehr finden. Dann müssten meine 2 Mümmel zu Innenkaninchen werden. Die leben zur Zeit im Freigehege auf der Terrasse/Garten...

Jetzt ist meine Frage, ist das überhaupt sinnvoll, dass im Herbst bzw. Winter zu machen? Ich weiß normal ist es wegen dem Temperaturunterschied blöd, aber kann ich sie denn irgendwie evtl umstellen, langsam, dass ich sie dann eben in der Wohnung halten könnte?

2. Ich hab noch nie ne Wohnung gesucht, wo es dann evtl. darum ging, dass die Kaninchen mit uns in der Wohnung leben sollen. Wie gehe ich dieses Thema am Besten beim Vermieter/ Vermittler an. Auf eurer Infoseite glaub war es, wo ich gelesen hab, dass man den Vermieter darüber informieren bzw. um erlaubnis fragen sollte, dass die Kaninchen nicht in einem Käfig, sondern in einem Gehege oder sogar frei in der Wohnung gehalten werden.

Wie mach ich das dann am besten? Und welche Angaben wirken positiv darauf, dass ein Vermieter keine Angst um seine Wohnung hat.


Es wäre echt sehr lieb, wenn ihr mir da evtl. sogar mit euren Erfahrungen weiterhelfen könntet...


LG









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Nutzer: Filissa
Status: Oberhase
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Anzahl Nachrichten: 145

geschrieben am: 29.08.2013    um 10:37 Uhr   IP: gespeichert
Hallo,

zu deiner ersten Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich nur mit Innen - nicht jedoch mit Außenhaltung auskenne.

Aber zu Punkt 2 kann ich dir evtl weiterhelfen.
Normalerweise muss man meines Wissens Kleintiere nicht beim Vermieter angeben, da sie "normalerweise", so das Mietrecht, in Käfigen leben.
Da das aber ja nun bei Kaninchen nicht der Fall ist (sein sollte^^), würde ich bescheid sagen.

In meiner ersten Wohnung wussten die Vermieter bescheid, dass Kaninchen einziehen. Als sie mitbekomme haben, dass sie in freier Wohnungshaltung leben, hatte ich die Wahl: ausziehen oder Hasen weg.
Sehr unschöne Sache :(.

Bei meiner 2. Wohnung gab es, als ich die freie Innenhaltung ansprach, auch nur Ablehnung. Deswegen denke ich, dass es schwierig ist, einen Vermieter, wenn nciht tierlieb oder ein bisschen erfahren, von dieser Haltung zu überzeugen.
Versuchen würde ich es aber, weil die freie Wohnungshaltung ja viel mehr Platz bietet, als ein Innegehege.
Wenn ihr aber eine traumhafte und perfekte Wohnung habt & der Vermieter dagegen ist, wäre es ja eine Alternative zu sagen, dass ihr ein Innengehege macht.
Ich habe dann besprochen und erklärt, dass das ja ein abgetrennter und gesicherter Bereich ist, somit wird in der Wohnung nichts beschädigt.
Ich habe abgesprochen, dass die Kaninchen Auslauf nur unter meiner Aufsicht bekommen. Da da aber kein Hahn nach kräht....

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
bescheid sagen würde ich dem Vermieter schon, man muss es nur halt jenachdem etwas geschickter verpacken.
Die Toleranz ist nach meiner Erfahrung wenn es um Kaninchen geht, nicht sehr groß :(...
Liebe Grüße
Steffi

und die Hamsterbande
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Nutzer: DarkPrincess
Status: Megahase
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Anzahl Nachrichten: 429

geschrieben am: 29.08.2013    um 11:08 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Luna,

zu Punkt 1 kommt es darauf an wann genau Du umziehen möchtest.
Falls es draußen schon sehr kalt ist und die Nins schon viel Winterfell gebildet haben, solltest Du die erste Zeit im neuen Kaninchenheim die Heizung runterdrehen, damit die Nasen sich langsam dran gewöhnen können.

Bei Punkt 2 muss ich leider passen, damit habe ich selbst noch keine Erfahrungen.
Tonja mit Ingelore & Karlheinz
Sowie der restlichen Zoo: die Meeries Justus, Peter & Bob, Rudi dem Stöckchenjunkie und Stute Noel die Friesen-Mix -Schönheit..
(Frederic, mein Schatz, nun bist Du wieder mit Deiner Liebe Melinda vereint. Du wirst immer einen besonderen Platz in meinem Herzen haben! Mein kleiner Hans, nur kurz war unsere Zeit, aber intensiv. Für immer in meinem Herzen. Luzy, danke für fast 17 wundervolle Jahre. Hildegard - so unfair... Meine geliebte Schlappohrdame.. )
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Nutzer: dinchen87
Status: Oberhase
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Anzahl Nachrichten: 161

geschrieben am: 29.08.2013    um 12:03 Uhr   IP: gespeichert
Also mein Mieter weiß von nix, hihi.

Da sie nicht als Haustiere zählen, bin ich zumindest nicht in der Pflicht was zu sagen. Natürlich wäre es besser, ABER:
Ich denk mir da einfach: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß

Und wie sie leben, das ist ja wohl dann meine Sache, man kann einem ja auch nicht vorschreiben, wie oft man putzt, ob man raucht ...

Kommt natürlich immer drauf an, welches Verhalten die Kaninchen haben.
Wenn sie alles kaputt machen, muss natürlich eine Lösung gefunden werden.
Aber wenn sie "brav" sind, und man täglich putzt, richten sie ja keinen Schaden in der Wohnung an.



Bobby&Henry, ihr seid mein ganzes Glück und ich will euch das Leben ermöglichen, das ihr verdient habt! <3
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Nutzer: Nachtschwarz
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Anzahl Nachrichten: 9456

geschrieben am: 29.08.2013    um 14:41 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: dinchen87
Also mein Mieter weiß von nix, hihi.

Da sie nicht als Haustiere zählen, bin ich zumindest nicht in der Pflicht was zu sagen. Natürlich wäre es besser, ABER:
Ich denk mir da einfach: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß

Und wie sie leben, das ist ja wohl dann meine Sache, man kann einem ja auch nicht vorschreiben, wie oft man putzt, ob man raucht ...

Kommt natürlich immer drauf an, welches Verhalten die Kaninchen haben.
Wenn sie alles kaputt machen, muss natürlich eine Lösung gefunden werden.
Aber wenn sie "brav" sind, und man täglich putzt, richten sie ja keinen Schaden in der Wohnung an.



Ganz so einfach ist die Sache nicht, das Mietrecht geht davon aus das diese Kleintiere in geschlossenen Behältnissen leben, Käfig oder etwas vergleichbares.
Es hat schon eine Urteil gegeben, wo es darum ging, das ein Mieter Frettchen gehalten hat, denen er gelegentlich Auslauf in der Wohnung gewährte, 90% der Zeit saßen sie in einem Käfig.
Aber schon dieser sehr sparsame Freilauf, galt als Verstoss und der Vermieter bekam recht, diese Tierhaltung hätte der Mieter sich vorher genehmigen lassen müssen.

Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, ist es besser vorher darüber zu sprechen.
Es kommt darauf an was ihr vorhabt, bei freier Wohnungshaltung, werdet ihr einen sehr toleranten Vermieter brauchen, soweit ist die Aufklärung zur artgerechten Kaninchenhaltung wohl eher nicht vorgedrungen.

Eine Gehegehaltung solte man, mit ordentlicher Information, aber an einen aufgeschlossen Vermieter verkaufen können. Ist ja eigentlich nur ein größerer Kafig. Freilauf nur unter Aufsicht und natürlich die Beseitigung von eventuellen Schäden, kann man ja als vertrauensbildende Massnahmen zusichern.

Ihr müsst ja auch erst mal sehen, wie anständig sich eure drinnen benehmen.

Was das Reinholen angeht, wäre es natürlich besser ihr könntet wenn sie schon viel Fell haben die Temperatur langsam erhöhen. Es ist zwar einfacher, ein Tier vom Kalten ins Warme zu setzen, aber zu krasse Unterschiede sollte man vermeiden.

CIR - Caroline mit Iskander & Roxana


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"Autor"  
Nutzer: Möhrchengeber
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Registriert seit: 02.08.2010
Anzahl Nachrichten: 6774

geschrieben am: 29.08.2013    um 18:13 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Luna2013,

zu 1.) Wie dir gesagt wurde, es kommt drauf an, wann die Kaninchen von Außen- zur Innenhaltung wechseln sollen.
Haben sie bereits Winterfell gebildet und es war draußen schon an einigen Tagen gut kalt, dann sollten sie langsam "akklimatisiert" werden.
Also sollte in dem jeweiligen Zimmer keine Heizung angeschaltet und das Fenster eventuell gekippt sein.
Ein zu starker Temperaturunterschied, wäre für die Kaninchen nicht gut.

zu 2.)
Die Seite hast du dir schon durch gelesen: >KLICK HIER!< ?
Weiter unten findest du was zum Thema Mietrecht.

Generell darf Kleintierhaltung nicht verboten werden, aber es wird dort i. d. R. von Käfighaltung ausgegangen.

Vor einigen Monaten wurde das Gesetz im Sinne der Mieter weiter gelockert, das Tierhaltung (also auch die Haltung von Hunden und Katzen) nicht mehr generell verboten werden darf und im Einzelfall zu prüfen ist.
Wenn du nun Kaninchen in freier Zimmerhaltung halten möchtest, würde das ja von der rechtlichen Betrachtung der Haltung eines Hundes oder Katze gleichkommen und das solltest du definitiv mit dem Vermieter klären (er könnte es also von vorneherein nicht gleich verbieten, jedoch muss er dem auch nicht zustimmen).

Aber auch ein Gehege solltest du besser ansprechen.
Du kannst dem Vermieter erläutern, wie du es planst zu konstruieren und abzusichern. Ich denke, ein freundlicher Vermieter wird sich dann aufgeschlossen zeigen.

Aber klären solltest du es auf jeden Fall.
Es grüßen Melanie, Callisto und Lilith mit Joey in Gedanken und Polly, Leonidas, Max, Lotte und Flocke für immer im Herzen




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"Autor"  
Nutzer: Junitschka
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Anzahl Nachrichten: 263

geschrieben am: 30.08.2013    um 16:14 Uhr   IP: gespeichert
Hallo

Ich bin auch vor kurzem mit den 2 Kaninchen umgezogen.
Ich habe mich entschieden die Haltung nicht zu erwähnen, da unsere Katze schon eher schwieriger genehmigt wurde.

Mein beiden haben jetzt ein Zimmer für sich allein, also keine Gehegeelemente oder ähnliches. Sollte der Vermieter mal vorbei schauen wollen (müssen sie ja ankündigen),habe ich im Keller einen "Alibi-Käfig" stehen, der dann zum Einsatz kommt zum Beispiel auch wenn der Heizungsableser kommt.

Die Tapete im Zimmer habe ich rundum mit dünnen MDF-Platten geschützt und im Zimmer ist immer das Fenster angekippt, damits nicht so sehr müffelt.

Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

liebste Grüße

Tanja
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"Autor"  
Nutzer: nickelchen2
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Registriert seit: 14.01.2013
Anzahl Nachrichten: 61

geschrieben am: 31.08.2013    um 16:59 Uhr   IP: gespeichert
Hallo Luna,

wir haben ein Mietshaus. Also bin ich immer eher auf der Seite der Vermieter. Ich finde es schade wenn man den Vermieter belügt.
Warum kann man nicht mit offenen Karten spielen, gerade weil das Gesetzt jetzt geändert ist.
Ich würde von vornerein sagen was ihr vorhabt und von eurer Seite aus Vorschlagen für eventuelle Schäden nach Auszug aufzukommen.
Es geht ja nicht nur um den Fußboden und die Tapeten, unsere 2 knabbern auch die Türen an. Auch wenn sie geschlossen sind. Wie wollt ihr das bei Auzug erklären wenn es zu Schäden an den Fußleisten, den Türen oder sonstigen Schäden kommt. Wenn ihr von Anfang an unterschreibt für die Schäden aufzukommen sollte es doch keine Probleme geben. Ich denke das ist besser für das Verhältnis was du zu deinem Vermieter haben wirst.

Wünsche dir viel Glück bei der Wohnungssuche.

Liebe Grüße Nicole
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