"Autor" |
Ehemalige Freundin hat Kaninchen gestohlen und versteckt, was machen? |
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geschrieben am: 09.09.2013 um 21:39 Uhr IP: gespeichert
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Hallo zusammen,
ich komme jetzt mit einem ziemlich bizarren Fall zu euch der vor 2 Jahren passiert ist und jetzt fortgesetzt wird.Wir hatten 2 Zwergkaninchen an meine damalige Freundin verschenkt, sie blieben geraume Zeit dort, wurden aber dann zurückgegeben. Die ehemalige Besitzerin kam aber ohne Voranmeldung und "besuchte" die Kaninchen, gab meinem Opa Befehle und führte sich ungebürlich auf. Eines Tages war eines der beiden Kaninchen verschwunden, die sich gut in die Gruppe eingegliedert hatte. Am Abend rief dann dann die ehem. Besitzerin an und behauptete dass, das Tier eine tiefe Bauchwunde gehabt hätte und sie es zu einem pensionierten bekannten TA gebracht hätten.
1: WENN das Nini eine tiefe Bauchwunde gehabt HÄTTE, wären dann nicht Blutspuren, Fell etc. gewesen?
Und jetzt vor kurzem hab ich gehört dass das Kaninchen nicht mehr bei ihnen sei, da hab ich nachgefragt: Es stimmte! Es lebt jetzt allein auf irgendeiner Alm und das Mädchen wollte mir nicht sagen wie es ihm geht!
Sie nennt ihre Mutter eine "Legende" weil sie bei uns ein Kaninchen entwendet hat, und beschimpft mich aufs Ärgste!
Ich hab keine Ahnung was ich tun soll.
Eure ratlose Teresa |
LG von Teresa und ihren Fellnasen
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"Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2013 um 21:48 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Teresa,
das klingt in der Tat nach einer bizarren Geschichte, bei welcher wir dir nicht wirklich werden helfen können. Wenn es sich um eine unrechtmäßige Entwendung handelt, solltest du mit deinen Eltern sprechen, damit diese entsprechende Schritte einleiten.
Alles weitere ist Spekulation und wir werden dir auf die Distanz nicht weiter helfen können.
Alles Gute,
Henning |
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"Autor" |
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geschrieben am: 09.09.2013 um 21:51 Uhr IP: gespeichert
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Danke für deine schnelle Rückmeldung!
Ja es ist wirklich schwierig, da das Ganze schon 2 Jahre her ist und ich fürchte schon verjährt... außerdem gibt es da auch noch Polizisten die sagen: "Ist ja nur ein Kaninchen."
LG Teresa |
LG von Teresa und ihren Fellnasen
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"Autor" |
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geschrieben am: 15.10.2013 um 13:57 Uhr IP: gespeichert
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Der letzte Post liegt zwar schon länger zurück aber wollte hier noch kurz was dazu schreiben
Es liegt hier ein Diebstahl einer (leider) geringwertigen Sache vor. Wenn Anzeige erstattet wird, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (§ 78 III Nr.3 StGB). Somit kannst Du natürlich noch Anzeige wegen Diebstahl stellen, welche dann auch von solchen Cops bearbeitet werden muss, welche sagen "sind ja bloß Kaninchen".
Ich persönlich würde mir überlegen, ob ich nicht Strafanzeige hier erstellen würde, da - auch wenns sich juristisch "nur" um eine Sache handelt - Diebstahl auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden sollte, auch allein um diesem frechen Kind zu zeigen, was mit solchen "Legenden" passiert und es nicht auch noch auf die Idee kommt so was zu machen.
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