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Schweigepflicht !!!!!! |
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geschrieben am: 22.09.2007 um 13:28 Uhr IP: gespeichert
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also ... mein männe ist schon eine weile im krankenstand da er ein kaputtes rechtes handgelenk hat. verursacht durch einen motorradunfall vor ca 20 jahren. vor 1 jahr fingen die probleme mit der hand an. er bekam wahnsinnige schmerzen und wurde inzwischen schon 5 mal an der selben operiert.
daraufhin hat er beim versorgungsamt einen antrag auf prozent gestellt, was ja auch sein gutes recht ist. er informierte seine firma darüber ( zeitarbeitsfirma ) die ihm daraufhin sofort fristlos gekündigt hat. sie warf ihm arglistige täuschung vor weil er vor 4 jahren nicht angegeben hätte krank zu sein. ( konnte er ja nicht da er erst 3 jahre später erkrankte ). mit dieser geschichte ging es vors arbeitsgericht da sie ihm auf grund eines antrages nicht fristlos kündigen dürfen.
aber jetzt kommt der hammer:
heute kam post vom rechtsanwalt meines mannes und darin steht das sich die firma bei der krankenkasse meines mannes über dessen krankenstand erkundigt hat. und die kröhnung ist ... sie bekamen auskunft !!! der sacharbeiter ging sogar soweit zu behaupten das mein mann wohl nicht mehr arbeitsfähig wäre !!!!
wie kann sich diese person anmaßen solch eine auskunft zu erteilen? bis jetzt weiss noch keiner genau wie es beruflich weiter gehen soll, da er immer noch in ärztlicher behandlung ist.
wie kann so was sein ???? untersteht die krankenkasse nicht auch der ärztlichen schweigepflicht? muss man nicht eine vollmacht unterzeichnen damit die krankenkasse auskunft an dritte erteilen darf ??
mein mann ist auf tausend das kann ich euch sagen. wenn heute die aok auf hätte würde es rauchen.
aber montag kann sich diese person warm anziehen und sich wünschen nie auf die welt gekommen zu sein. und das ganze werden wir auch unserem rechtsanwalt übergeben. das wird rechtliche folgen haben.
dann sollen die doch gleich alles öffentlich freigeben damit jeder pupans guggen kann was der liebe nachbar so für wehwehchen hat. wo kommen wir denn da hin ??
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Liebe Grüße von Maren, Feivel, Elvis,Spike und Mama Bianca
Das schönste an einem Mann ist meist die Frau an seiner Seite |
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geschrieben am: 22.09.2007 um 13:54 Uhr IP: gespeichert
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Das ist ja wohl der Knaller überhaupt...
Guck mal, hab ich im Net gefunden:
Schweigepflicht
Das Gesetz nimmt es mit der ärztlichen Schweigepflicht sehr genau. Unter die Geheimhaltungspflicht fallen selbst so scheinbar banale Fakten wie Ihr Name und ob Sie sich in Behandlung befinden.
Zu Verschwiegenheit verpflichtet sind nicht nur die Ärzte, sondern auch das Praxispersonal, die Angestellten im Krankenhaus und bei den Krankenkassen. Selbst der eigenen Sprechstundenhilfe darf der Arzt nur die Informationen weitergeben, die sie für ihre Arbeit benötigt.
Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht gegenüber jedem Dritten, ob Arbeitgeber, Staat oder anderen Ärzten – selbst gegenüber den Angehörigen. Atteste für Behörden und Arbeitgeber dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten enthalten. In Prozessen hat der Arzt ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Da die Krankenkassen sonst ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommen können, muss der Arzt der Krankenkasse bestimmte Daten auch ohne Schweigepflichtsentbindung mitteilen, zum Beispiel die Diagnose
Schweigepflichtiger Personenkreis des § 203 StGB
Gilt die Schweigepflicht auch für die Angestellten der Krankenkassen?
Angestellte der Krankenkassen sind ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden. Für Sie gilt die gesetzliche Schweigepflicht, die im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes geregelt ist. Ist ein Angestellter direkt für den Vertrauensarzt tätig, so gilt er als dessen Hilfsperson und unterliegt damit der ärztlichen Schweigepflicht |
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TopZuletzt geändert am: 22.09.2007 um 13:58 Uhr von Brina83
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geschrieben am: 22.09.2007 um 20:04 Uhr IP: gespeichert
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Immer mehr maßen die sich an. Sauerei! |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 01:39 Uhr IP: gespeichert
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nun ist aber das kind schon in den brunnen gefallen. selbst ein gericht kann jetzt nicht sagen, vergesst das mal wieder was die krankenkasse gesagt hat, ihr dürftet das ja gar nicht wissen und nun stellt ihn wieder ein...
die zeitarbeitsfirma hat ihre info und die findet ohne probleme nen anderen grund deinen mann rauszuwerfen. und wenn es "personelle umstrukturierung" ist.
das ist ein mist.... |
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
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geschrieben am: 23.09.2007 um 11:36 Uhr IP: gespeichert
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ja das wissen wir, aber nichts desto trotz muss man dagegen doch angehen, oder ??? man kann die aok doch nicht einfach so gewären lassen ......
schließlich hat man doch auch noch rechte in diesem staat ......
lg maren |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 11:43 Uhr IP: gespeichert
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Ich finde es auch die Höhe, was da gelaufen ist! Wenn meine Krankenkasse irgendwem Auskunft geben würde, würde ich auch ausrasten. Nicht, dass ich was zu verheimlichen hätte, aber es geht um das Prinzip des Datenschutzes. Ich hab ja auch auf der Arbeit mit empfindlichen Daten zu tun, und kann nicht irgendeinem Mensch Auskuft geben, den es nicht betrifft!
In wie weit, man da rechtlich gegen vorgehen kann, weiß ich nicht! Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, hoffentlich nicht bei der gleichen Versicherung!
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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geschrieben am: 23.09.2007 um 12:21 Uhr IP: gespeichert
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zu verbergen haben wir ja auch nichts, nur das sacharbeiter falsche ärztliche diagnosen stellen und an dritte weiter geben finde ich nen hammer ....
mein mann musste 3 tage einen leistungstest durch die BG leisten. in dem bericht steht drinn, das eine umsetzung am arbeitsplatz nötig ist oder er eine umschulung machen muss da er die im moment auszuübende arbeit nicht mehr machen kann. das heisst aber nicht das er nicht mehr arbeitsfähig ist. er kann arbeiten, nur nicht mehr die gewohnte arbeit ausüben.
also hat der sacharbeiter eine komplett falsche aussage gemacht gegenüber dem arbeitgeber !!!!!!
leider haben wir keine rechtschutzversicherung doch werden wir das morgen unserem rechtsanwalt übergeben denn er vertritt meinen mann ja gegen diese zeitarbeitsfirma "persona mobile".
lg maren |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 12:59 Uhr IP: gespeichert
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ich meinte ja auch nicht, dass ihr euch das gefallen lassen sollt - ich würde da genauso auf die barrikaden gehen. nur hat der mitarbeiter der KK ganz schönen schaden angerichtet und ich frage mich wie das wieder gutgemacht werden soll?? |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 13:05 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: melosime ich meinte ja auch nicht, dass ihr euch das gefallen lassen sollt - ich würde da genauso auf die barrikaden gehen. nur hat der mitarbeiter der KK ganz schönen schaden angerichtet und ich frage mich wie das wieder gutgemacht werden soll?? |
ja das hat er .... leider ..... geht da überhaupt noch was gut zu machen ???
wir können nur wiederlegen das mein mann nicht arbeitsunfähig ist. bringen wird ihm das auch nicht sehr viel. die firma will ihn los werden, so oder so...
lg maren |
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TopZuletzt geändert am: 01.10.2007 um 15:11 Uhr von BERNHARD
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geschrieben am: 23.09.2007 um 15:08 Uhr IP: gespeichert
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genau das meinte ich damit. die firma hat nun eine info bekommen, die sie natürlich gegen deinen mann einsetzen wird. ich frage mich ob nun der mitarbeiter oder die KK selbst so eine art entschädung zahlen müssten, denn ohne diese info könnte dein mann noch weiter angestellt sein und gehalt bekommen.... |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 15:29 Uhr IP: gespeichert
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strafbar hat sich auf jeden fall der sacharbeiter der AOK gemacht !!!! ob man dem arbeitgeber eins reindrücken kann weiss ich nicht. aber arbeitgeber sind nicht befugt erkundigungen dieser art einzuholen.
morgen wenn wir beim rechtsanwalt waren wissen wir mehr.
lg maren |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 15:46 Uhr IP: gespeichert
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halt uns darüber mal auf dem laufenden - ich drück dir/euch auf jeden fall die daumen, dass der typ mal so richtig ...und ihr recht bekommt |
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geschrieben am: 23.09.2007 um 15:57 Uhr IP: gespeichert
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na klar, das werde ich auf jeden fall. kann ja sein es kommt mal einer von euch in die situation ....
lg maren |
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geschrieben am: 24.09.2007 um 14:21 Uhr IP: gespeichert
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Mann oh Mann!
Das les ich ja jetzt erst...
Ich oute mich jetzt mal lieber nicht, dass ich auch bei ner Krankenkasse arbeite
In wie weit ihr was gegen den Sachbearbeiter tun könnt, ist fraglich...
Ihn selbst, als Person, kann man nicht zur Rechenschaft ziehen... Wenn dann nur die AOK.
trotzdem gebe ich zu, dass er seine schweigepflicht verletzt hat.
Da muss man echt höllisch aufpassen und ich kenne das nur zu gut.
Die Arbeitgeber haben manchmal die miesestens Tricks drauf, um den Sachbearbeitern irgendwas aus der Nase zu ziehen... Da muss man so höllisch aufpassen...
Bitte halt uns auf dem Laufenden...
Warst du heute in der AOK?
Wie haben sich die dazu geäußert....
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"Der Tod ist nicht das Ende, nicht die Vergangenheit.
Der Tod ist nur die Wende, Beginn der Einigkeit!" |
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geschrieben am: 24.09.2007 um 14:39 Uhr IP: gespeichert
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hallo ...
so wir waren bei der krankenkasse. die distanziert sich von der aussage des arbeitgebers!!!!
die sachbearbeiterin hat uns glaubwürdig versichert das nichts dergleichen gesagt worden ist. jedes telefonat wird protokoliert und im computer war kein gespräch disbezüglich aufgelistet. sie wisse von der schweigepflicht und würde sich hüten jemals etwas zu sagen. aber sie kenne die tricks der arbeitgeber die mit allen mitteln versuchen an eine auskunft zu kommen.
die AOK hat mit dem arbeitgeber meines mannes telefoniert und nachgefragt wer ihnen denn diese auskunft gegeben hat. ob er denn einen namen der person hat ..... und nun nimmt die firma diesen absatz zurück und behauptet das die BG erfurt ihnen diese aussage gemacht hat.
nun gut das stimmt auch nicht denn mein mann hat heute morgen schon mit der BG erfurt telefoniert. und die sagen aus das sie zu keiner zeit weder telefonisch noch schriftlich auskünfte erteilt haben.
also nehme ich jetzt erst mal meine anschuldigungen gegenüber der AOK zurück.
das wird noch ein steiniger weg ...
lg maren
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TopZuletzt geändert am: 24.09.2007 um 14:40 Uhr von BERNHARD
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geschrieben am: 24.09.2007 um 17:41 Uhr IP: gespeichert
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Oh Mann...
Und da soll man jetzt mal wissen, wer sich hier verplappert hat...
Vielleicht hat der AG diese Aussage nur getroffen um zu testen, ob er Recht hat mit seiner "Vermutung" oder was auch immer.
Wie gesagt, sind die Arbeitgeber teilweise ganz schöne Schlitzohren...
Was das "Eintragen von Telefonaten" im Computer angeht...
Da kann es schon auch mal passieren, dass das ein oder andere Telefonat "vergessen" wird einzutragen....
Aber hier einen Schuldigen zu finden, wird wohl schwierig sein. |
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geschrieben am: 24.09.2007 um 19:30 Uhr IP: gespeichert
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das ist jetzt ein hin und her .... der hat gesagt ... nein die hat gesagt ... wir haben nichts gesagt .... also ich glaube da kommt nix bei raus. das wir nur menschen sind iss klar und das das eine oder andere nicht gemacht wird kann auch passieren.
jetzt schauen wir mal weiter was es gibt ....
lg maren
PS. wollte niemanden bei den krankenkassen als schlecht hinstellen, nicht das du dich jetzt persönlich angesprochen fühlst .... waren das we nur mächtig sauer und schockiert ....
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geschrieben am: 25.09.2007 um 10:42 Uhr IP: gespeichert
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Nur zur Erklärung wie die Anfragen vom Arbeitgeber immer laufen: Diagnosen dürfen Krankenkassen definitiv keine Angaben machen. solche Arbeitgeber werden am Telefon einfach abgewiesen.
Die Krankenkasse darf/muss dem Arbeitgeber aber Auskünfte über die Vorerkrankungszeit machen. D.h. die Krankenkasse stellt fest ob der Arbeitnehmer immer wegen der gleichen Krankenheit erkrankt war oder ob es sich um andere Diagnosen handelt (die Diagnosen werden dabei aber nicht genannt). Daraus kann der Arbeitgeber ggf. auch Rückschlüsse ziehen.
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Die Zukunft ist etwas, das die meisten Menschen erst lieben,
wenn es Vergangenheit geworden ist.
William Somerset Maugham |
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TopZuletzt geändert am: 25.09.2007 um 10:43 Uhr von Jokita
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geschrieben am: 25.09.2007 um 12:42 Uhr IP: gespeichert
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von irgend jemanden müssen sie ja auskunft bekommen haben denn sie wissen ja das krankenbild meines mannes. nur von wem das wird sich nicht nachvollziehen lassen.
wir haben nun den rechtsanwalt eingeschaltet der akteneinsicht bei der AOK anfordert. vielleicht weiss man dann mehr. auch die BG erfurt hat sich bereit erklärt uns die akten zu senden damit man klarheit hat was, wann und wem geschrieben wurde.
lg maren |
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geschrieben am: 25.09.2007 um 17:39 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Jokita Nur zur Erklärung wie die Anfragen vom Arbeitgeber immer laufen: Diagnosen dürfen Krankenkassen definitiv keine Angaben machen. solche Arbeitgeber werden am Telefon einfach abgewiesen.
Die Krankenkasse darf/muss dem Arbeitgeber aber Auskünfte über die Vorerkrankungszeit machen. D.h. die Krankenkasse stellt fest ob der Arbeitnehmer immer wegen der gleichen Krankenheit erkrankt war oder ob es sich um andere Diagnosen handelt (die Diagnosen werden dabei aber nicht genannt). Daraus kann der Arbeitgeber ggf. auch Rückschlüsse ziehen.
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Tja, so sollte es normalerweise sein...
Aber manchmal "passiert" es halt doch...
Egal ob sich der Sachbearbeiter verplappert oder sonst was.
sind halt auch nur Menschen.
Aber sch... ist das ganze schon.
Wenn mich ein Arbeitgeber anruft, dann schalte ich automatisch auf Alarmstufe rot.... |
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geschrieben am: 25.09.2007 um 20:17 Uhr IP: gespeichert
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Wie ist denn der Stand der Dinge?
Habt ihr dem Bearbeiter schon die Meinung gegeigt?
jodel |
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