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Bitte mitmachen!!! |
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geschrieben am: 18.11.2007 um 18:21 Uhr IP: gespeichert
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Huhu!!!
Guckt mal, was ich gerade gefunden habe!
>KLICK HIER!<
Ich dank euch schonmal!
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"Autor" |
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geschrieben am: 18.11.2007 um 20:15 Uhr IP: gespeichert
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da ist kein vorgeschriebenes dokument. was hast du denn geschrieben? |
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
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"Autor" |
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geschrieben am: 18.11.2007 um 21:05 Uhr IP: gespeichert
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Ich wusste es auch nicht genau, hab so geschrieben:
Guten Tag, Herr Seehofer!
Können sie einen Kaninchenbraten essen oder Angoraunterwäsche tragen, mit dem Wissen um die fehlenden Gesetze zur Kaninchenhaltung/zucht?
Kleine, unschuldige Lebewesen sitzen mit ihren sensibelen Pfötchen auf Gittern- die Fäkalien fallen hindurch und die Dämpfe steigen auf, so dass die Augen und Nasen der Hasen zugeitert sind. Die Pfötchen sind wund und durch die Enge entsteht Kanibalismus zwischen diesen süßen Wesen!
Sind sie nicht der Meinung, es wäre einmal an der Zeit HIER einzugreifen?
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin
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geschrieben am: 20.11.2007 um 11:37 Uhr IP: gespeichert
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.11.2007 um 15:39 Uhr IP: gespeichert
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"Autor" |
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geschrieben am: 23.11.2007 um 17:45 Uhr IP: gespeichert
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Ja genau, so hab ich auch gedacht. Schaden kann´s nix! |
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"Autor" |
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geschrieben am: 05.12.2007 um 20:34 Uhr IP: gespeichert
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Ahaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Ich hab heute Antwort von ganz hoher Stelle bekommen
Ist zwar ne Massen- E- Mail, aber ich finde es schön dass man überhaupt etwas hört und das schönst ist:
ES HAT SCHEINBAR ETWAS BEZWECKT!!!!!!!!!
Sehr geehrte Frau ...
Herr Bundesminister Horst Seehofer hat mich gebeten, Ihnen für das Schreiben vom 18. November 2007 zu danken und zu antworten.
Die Anforderungen an das Halten von Nutztieren sind in der EU gemeinschaftsrechtlich geregelt. Für Kaninchen gibt es bisher noch keine spezifischen Regelungen.
In Deutschland sind in der Kaninchenhaltung die grundlegenden Anforderungen des Tier schutzgesetzes einzuhalten. Nach § 2 Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend an gemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeid bare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Darüber hinaus sind die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsver ordnung über Stalleinrichtungen sowie Betreuung und Versorgung der Tiere anzuwenden.
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht zuständi gen Behörden. Werden tierschutzwidrige Zustände festgestellt, sind diese abzustellen und ggf. auch zu ahnden.
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in land wirtschaftlichen Tierhaltungen berät über eine Empfehlung für das Halten von Mastkanin chen. Die schwierigen Beratungen sind u. a. davon geprägt, dass über die Haltung von Mast kaninchen vergleichsweise wenige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der EU hat im Herbst 2005 einen Bericht über den Forschungsstand zur Intensivhaltung von Mastkaninchen veröffentlicht. Dort wird fest gehalten, dass wesentliche wissenschaftliche Fragestellungen zur Besatzdichte, zur Käfighöhe und zur Notwendigkeit von Beschäftigungsmaterial bisher nicht ausreichend beantwortet sind.
Im Lichte dieser schwierigen Beratungen erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, in Deutschland eine Lösung zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der Situation in der deutschen Mastkaninchenhaltung können Leitlinien oder Eckwerte für den Tierschutz in der Mastkanin chenhaltung eine sinnvolle Lösung darstellen. Darüber hinaus stehe ich mit anderen Mitglied staaten in dieser Frage in Kontakt.
Zur Weiterentwicklung der Kaninchenhaltung müssen zuvor wissenschaftliche Fragen geklärt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Forschungsvorhaben mit dem Titel „Untersuchungen zur Grup pengröße und zum Flächenbedarf in der Mastkaninchenhaltung“ veranlasst, um hier zu wissenschaftlichen Grundlagen über tierschutzgerechte Bedingungen bei der Kaninchen haltung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Poesch
Christiane Wurst
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Büroserviceteam Abteilung 3
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Christiane.Wurst@bmelv.bund.de |
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geschrieben am: 05.12.2007 um 23:59 Uhr IP: gespeichert
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Na wie passend, daß die Dame auch noch Wurst mit Nachnamen heißt |
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geschrieben am: 06.12.2007 um 22:16 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: Olli Na wie passend, daß die Dame auch noch Wurst mit Nachnamen heißt |
Was glaubst du, was ich gelacht habe? |
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