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Frage zu Kastrationsquarantäne |
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geschrieben am: 08.07.2009 um 19:45 Uhr IP: gespeichert
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Ich habe in dem Kastrationsflyer gelesen, daß ein 6 wöchige Frist ausreichend ist.
Jetzt wurde uns beim Ta gesagt das bei einem ausgewachsenen Rammler der zu erwachsenen Weibchen soll eine Frist von 8 Wochen einzuhalten ist.
Was soll ich jetzt machen??!!
Eine VG ist für eine Qurantänezeit nach 6,5 Wochen eingeplant. Kann ich das so machen oder soll ich lieber länger warten, bin etwas verunsichert.
Gruß Frau Pichler
P.S. Der besagte Rammler sitzt bei meiner Freundin, Ta Check und Kotprobe waren in Ordnung.
Würde ihn also zur VG zu mir holen.
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Frau Pichler |
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geschrieben am: 08.07.2009 um 21:45 Uhr IP: gespeichert
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TopZuletzt geändert am: 08.07.2009 um 21:46 Uhr von Dani
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geschrieben am: 09.07.2009 um 20:48 Uhr IP: gespeichert
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Ja noch ein Neuzugang.
Er wurde mit seinen zwei Brüdern im Wald in einer Umzugskiste ausgesetzt. Eine Bekannte hat sie gefunden, einen behalten und einen ihrer Nachbarin vermittelt. Nr Drei sitzt jetzt bei meiner Freundin da sie von früher noch einen leeren Außenstall bei ihren Eltern hatte. Ihre Eltern haben verlangt, daß er bis zu den Sommerferien vermittelt ist, sonst muß er ins Tierheim.
Da konnte ich nicht Nein sagen....
Und da mein neues Gehege über 10qm hat ist auch Kaninchen Nr. fünf vom Platz her kein Problem.
Also kann ich wie geplant nach 6-7 Wo vergesellschaften
Hoffe er bringt etwas Ruhe in die Gruppe, gerade ist wieder die Volle Hetze. |
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Frau Pichler |
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