"Autor" |
mal nen rat sucht |
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:16 Uhr IP: gespeichert
|
|
morgen, ich ahbe gerade das ganze internet auf den kopf gestellt, weil ich wissen will wie es mit diesen fall steht. der ist aktuell im meinenf reundeskreis und keiner kann was genaueres sagen:
meine freundin wurde gekündigt und kriegt ein schreiben ds sie das weihnachtsgeld zurückzahlen muss. sie hat letztes jahr im apri bei der firma angefangen .
und da gehen jetzt die meinungen auseinander, kann die firma dsa geld wirklich zurückfordern oder nur wenn sie gekündigt hätte. oder muss es vom grund abhängen oder warum dann.
ich danke euch für eure antwort |
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
|
TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 10:23 Uhr von Puschel
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:21 Uhr IP: gespeichert
|
|
Sorry, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Aber: Was ist ein dall?
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
|
|
|
|
|
TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 10:22 Uhr von Sylke
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:22 Uhr IP: gespeichert
|
|
Ich glaub sie meint FALL |
Liebe Grüße von Sonja und den Fellnasen
~ www.bunny-in.de ~
~ www.animal-visite.de ~
Buchtipp: Alternative Therapien für Kaninchen (Books on demand)
Buchtipp: Kaninchen artgerecht halten, pflegen und verstehen (CADMOS) |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:24 Uhr IP: gespeichert
|
|
jepp habe es schon geändert. sry. habe es beim durchlesen nciht gesehen. |
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:46 Uhr IP: gespeichert
|
|
Ist sie beim öffentlichen Dienst oder freie Wirtschaft? |
Lieben Gruß
Nina |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:50 Uhr IP: gespeichert
|
|
sie aht im verkauf gearbeitet. also im einzelhandel |
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:53 Uhr IP: gespeichert
|
|
Also ich glaub, das der Arbeitgeber das Recht hat zu sagen, das sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, vor allem, weil wir ja erst März haben.
Ich weiß nur nicht ob sie es in voller Höhe zurückzahlen muss!
Aber das müsste auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen!! |
Lieben Gruß
Nina |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 10:58 Uhr IP: gespeichert
|
|
Zitat von: Widderchen Also ich glaub, das der Arbeitgeber das Recht hat zu sagen, das sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, vor allem, weil wir ja erst März haben.
Ich weiß nur nicht ob sie es in voller Höhe zurückzahlen muss!
Aber das müsste auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen!! |
ok ich danke dir. dann werde ich sie mal fragen. dankeschön |
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 11:04 Uhr IP: gespeichert
|
|
keine Ursache..... |
Lieben Gruß
Nina |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 12:53 Uhr IP: gespeichert
|
|
Also bei uns ist es so, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden kann wenn man vor dem 01.04. nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht. Es wird aber meist mit den noch offenen Vergütungen (sie bekommt ja wahrscheinlich nächsten Monat noch das Gehalt von diesem Monat gezahlt) verrechnet wird...
|
Lieben Gruß von Steffi mit Schneewittchen, Baby, Linus & Laila! |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 13:16 Uhr IP: gespeichert
|
|
im großen und ganzen, kommt aber das selbe bei raus
Ich wusse es nicht so genau bis wann man es zurück zahlen muss...
|
Lieben Gruß
Nina |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 13:35 Uhr IP: gespeichert
|
|
Wie sieht denn ihr Arbeitsvertag aus? Ist in diesem festgehalten, dass sie Weihnachtsgeld bekommt oder ist das "aus Freundlichkeit", also ohne jegliche vertragliche Grundlage gezahlt worden?
Guck mal hier:
>KLICK HIER!<
Da steht z.B. drin, dass im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann, aus welchen Gründen oder ähnliches Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.
|
|
|
|
|
TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 13:47 Uhr von Brina83
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 14:14 Uhr IP: gespeichert
|
|
Wenn auf der Abrechnung vom Dezember "freiwillige Zahlung" steht, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einem Ausscheiden vor dem 01.April des Folgejahres, zurückfordern. |
|
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 04.03.2008 um 15:02 Uhr IP: gespeichert
|
|
halo habe ihr es gesagt sie schaut heute abend im vertrag nach. ich sages chon mal danke |
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
|
|
|
|
Top
|