Auf den Beitrag: (ID: 8277) sind "13" Antworten eingegangen (Gelesen: 1640 Mal).
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mal nen rat sucht

Nutzer: Puschel
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:16 Uhr   IP: gespeichert
morgen, ich ahbe gerade das ganze internet auf den kopf gestellt, weil ich wissen will wie es mit diesen fall steht. der ist aktuell im meinenf reundeskreis und keiner kann was genaueres sagen:

meine freundin wurde gekündigt und kriegt ein schreiben ds sie das weihnachtsgeld zurückzahlen muss. sie hat letztes jahr im apri bei der firma angefangen .

und da gehen jetzt die meinungen auseinander, kann die firma dsa geld wirklich zurückfordern oder nur wenn sie gekündigt hätte. oder muss es vom grund abhängen oder warum dann.

ich danke euch für eure antwort
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 10:23 Uhr von Puschel
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Nutzer: Sylke
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:21 Uhr   IP: gespeichert
Sorry, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Aber: Was ist ein dall?

Gruß Sylke
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen

  TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 10:22 Uhr von Sylke
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Nutzer: SonjaT
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Anzahl Nachrichten: 2088

geschrieben am: 04.03.2008    um 10:22 Uhr   IP: gespeichert
Ich glaub sie meint FALL
Liebe Grüße von Sonja und den Fellnasen

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Nutzer: Puschel
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:24 Uhr   IP: gespeichert
jepp habe es schon geändert. sry. habe es beim durchlesen nciht gesehen.
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Nutzer: Widderchen
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:46 Uhr   IP: gespeichert
Ist sie beim öffentlichen Dienst oder freie Wirtschaft?
Lieben Gruß
Nina
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Nutzer: Puschel
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Anzahl Nachrichten: 3446

geschrieben am: 04.03.2008    um 10:50 Uhr   IP: gespeichert
sie aht im verkauf gearbeitet. also im einzelhandel
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Nutzer: Widderchen
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:53 Uhr   IP: gespeichert
Also ich glaub, das der Arbeitgeber das Recht hat zu sagen, das sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, vor allem, weil wir ja erst März haben.
Ich weiß nur nicht ob sie es in voller Höhe zurückzahlen muss!

Aber das müsste auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen!!
Lieben Gruß
Nina
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"Autor"  
Nutzer: Puschel
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geschrieben am: 04.03.2008    um 10:58 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Widderchen
Also ich glaub, das der Arbeitgeber das Recht hat zu sagen, das sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, vor allem, weil wir ja erst März haben.
Ich weiß nur nicht ob sie es in voller Höhe zurückzahlen muss!

Aber das müsste auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen!!
ok ich danke dir. dann werde ich sie mal fragen. dankeschön
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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"Autor"  
Nutzer: Widderchen
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geschrieben am: 04.03.2008    um 11:04 Uhr   IP: gespeichert
keine Ursache.....
Lieben Gruß
Nina
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"Autor"  
Nutzer: Tiffi
Status: Oberhase
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Registriert seit: 06.02.2008
Anzahl Nachrichten: 105

geschrieben am: 04.03.2008    um 12:53 Uhr   IP: gespeichert
Also bei uns ist es so, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden kann wenn man vor dem 01.04. nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht. Es wird aber meist mit den noch offenen Vergütungen (sie bekommt ja wahrscheinlich nächsten Monat noch das Gehalt von diesem Monat gezahlt) verrechnet wird...

Lieben Gruß von Steffi mit Schneewittchen, Baby, Linus & Laila!
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"Autor"  
Nutzer: Widderchen
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Anzahl Nachrichten: 2105

geschrieben am: 04.03.2008    um 13:16 Uhr   IP: gespeichert
im großen und ganzen, kommt aber das selbe bei raus

Ich wusse es nicht so genau bis wann man es zurück zahlen muss...
Lieben Gruß
Nina
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"Autor"  
Nutzer: Brina83
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geschrieben am: 04.03.2008    um 13:35 Uhr   IP: gespeichert
Wie sieht denn ihr Arbeitsvertag aus? Ist in diesem festgehalten, dass sie Weihnachtsgeld bekommt oder ist das "aus Freundlichkeit", also ohne jegliche vertragliche Grundlage gezahlt worden?

Guck mal hier:
>KLICK HIER!<

Da steht z.B. drin, dass im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann, aus welchen Gründen oder ähnliches Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.
  TopZuletzt geändert am: 04.03.2008 um 13:47 Uhr von Brina83
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Nutzer: Giebschen
Status: Minihase
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Registriert seit: 24.11.2006
Anzahl Nachrichten: 3942

geschrieben am: 04.03.2008    um 14:14 Uhr   IP: gespeichert
Wenn auf der Abrechnung vom Dezember "freiwillige Zahlung" steht, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einem Ausscheiden vor dem 01.April des Folgejahres, zurückfordern.

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"Autor"  
Nutzer: Puschel
Status: Megahase
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Anzahl Nachrichten: 3446

geschrieben am: 04.03.2008    um 15:02 Uhr   IP: gespeichert
halo habe ihr es gesagt sie schaut heute abend im vertrag nach. ich sages chon mal danke
TSCHÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜÜSSSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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