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geschrieben am: 10.04.2008 um 12:23 Uhr IP: gespeichert
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Ich glaube nicht mal, dass der weg gesperrt wird. Der muss vielleicht Sozialstunden in einem Tierheim leisten oder eine Geldstrafe zahlen und kriegt Bewährung, wenn er nicht schon vorbestraft ist. Wenn ich mich recht erinnere - zwei Semester Rechtswissenschaft sei Dank - sind Haustiere im rechtlichen Sinne Sachen, sprich: sie fallen unter das Sachenrecht.
Ich finde gerade das BGB nicht, aber ich bin sicher, dass da nicht viel passiert. Laut deutschem Recht hat der Kaninchenmörder in jedem einzelnen Fall fremdes „Eigentum“ im Wert von 20€ (oder ein bisschen mehr – je nach Rasse) „zerstört“.
Das einzige, was ein bisschen besser greifen könnte, als die Tatsache des Kaninchenmordes an sich, ist vielleicht der dazu nötige Einbruch.
Man kann dabei nur auf einen gescheiten Richter hoffen, der das Recht so auslegt, dass es angemessen ist – das Recht alleine ist es in diesem Fall jedenfalls nicht.
Sollte es ein jüngerer Täter sein, kann man eh abwinken... Jugendrecht sag' ich nur.
(Achtung! Jetzt schweife ich ab! - Das Folgende hat nichts mit dem Kaninchenmörder zu tun)
Zur Sache mit dem Psychiater und dem „Blabla“:
Wenn es um Zurechnungsfähigkeit geht, wird sicher gerne Schindluder betrieben und manch einer um seine gerechte Strafe manövriert. Nun aber zu denen, die es wirklich betrifft...
Ich habe es auch nie verstanden, warum manch ein psychisch Kranker eine mildere Strafe erhält, denn wenn er etwas falsches gemacht hat, ist er dafür auch entsprechend zu bestrafen.
Jetzt aber mal ein Gedankenexperiment zum Bewusstsein und damit zur Zurechnungsfähigkeit:
Man stelle sich vor, der gestrige Tag ist aus dem Gedächtnis gelöscht worden. Einfach weg!
Kann man sich dann mit den Handlungen, die man gestern ausgeübt haben soll, identifizieren?
Jemand sagt zum Beispiel, man habe nackt auf dem Tisch getanzt. „ICH?! Nein, das war ich nicht! Niemals!“ Man hat aber, kann sich nur nicht daran erinnern.
Wenn man jetzt jedoch, statt auf dem Tisch getanzt zu haben, jemanden die Nase gebrochen haben, und dafür bestraft werden soll, steht man dumm da, denn man hat doch niemandem die Nase gebrochen – glaubt man zumindest felsenfest.
Schwer vorzustellen, aber das ist, als ob jetzt jemand zur Tür hinein käme und sagen würde, es wäre Freitag und man möchte bitte mit auf die Polizeiwache kommen, weil man ein Schläger sei.
Man kann es als gesunder Mensch sicher schwer nachvollziehen, aber wem es gelungen ist, sich da hinein zu versetzen, der versteht, wie blöd man aus der Wäsche guckt, wenn man plötzlich beschuldigt wird, Dinge getan zu haben, von denen man nichts weiß. Man glaubt unschuldig zu sein.
Jetzt kann man aber wieder sagen, dass die Strafe doch von der Tat abhängig sein sollte und man so, wie oben beschrieben, mit zweierlei Maß messen würde.
Die Strafe ist aber nicht als Wiedergutmachung gedacht – vieles kann man ja auch nicht ungeschehen machen – sondern als Erziehungsmaßnahme seitens des Staates oder, in schweren Fällen, als Schutz des Volkes vor dem Straftäter. Wie soll ich aber jemanden mit einer Strafe erziehen, wenn der zu Erziehende nicht versteht, wieso er bestraft werden soll?
Deshalb verminderte Schuldfähigkeit im deutschen Recht.
Man sollte also die Arbeit von Psychiatern und die daraus resultierende Strafmilderung in den Fällen, in denen sie zurecht Anwendung findet, nicht generell ablehnen und als „Balbla“ abtun, auch wenn es eben schwer nachvollziehbar ist.
Beispiel:
Es gab in Kanada einen Fall, bei dem ein Mann seine Ehefrau schlafwandelnd umgebracht hat – er wurde freigesprochen. Kann man jetzt drüber diskutieren... ist aber so passiert.
Die Strafmilderung gilt teilweise auch für andere Fälle, wie oben von Giebschen angesprochen „[...] in seiner Kindheit von einem Kaninchen gekratzt [...]“. Heikles Thema, aber wenn Erziehung in eine falsche Richtung geht, kann das betroffene Individuum nicht immer voll für sein Handeln bestraft werden. Bestes Beispiel ist Religion. Erzähle einem Kind Jahre lang, dass im Meer drei Götter leben, die wie Pinguine aussehen und in nächster Zeit alles überfluten werden - es wird davon überzeugt sein und sieht seinen Glauben in der Polkappenschmelze bestätigt. (ich gestehe, dass ich damit auch auf bestehende Religionen anspiele )
Lernt ein Kind nur Gewalt kennen, kann es für dessen Zukunft schwer sein, ohne Gewalt auf Konflikte zu antworten. Da unterscheidet sich der Mensch kaum vom Kampfhund.
Die Vernunftbegabung des Menschen sollte zwar reichen, differenzierter zu denken, aber auch hier sage ich nur „Religion“ als Beispiel.
Wenn jetzt noch Traumata dazu kommen, wird die Sache noch komplizierter für die betreffende Person.
So... wie gesagt... das hatte jetzt aber nichts mit dem Kaninchenmörder direkt zu tun, zumal keiner sagen kann, welches Motiv ihn dazu treibt die Kaninchen zu töten.
Alles was sich zum jetzigen Zeitpunkt damit beschäftigt, ist nämlich reine Spekulation. |
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