Gesetzesverordnungen

Deutsches Tierschutzgesetz (Auszug)


Zweiter Abschnitt: Tierhaltung

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren


Nach §3 Nr.3 TSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Solch eine Tat kann als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000,- geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach §3 zuwiderhandelt.

Quelle: Gesetze im Internet (Tierschutzgesetz)

Erläuterungen und Anmerkungen zum deutschen Tierschutzgesetz:

Tierschutzbund
Tier im Recht

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


In unserem Flyer Gebührenordnung für Tierärzte/extrahiert für Kaninchen sind alle Beträge, die für Kaninchen geltend gemacht werden können, aufgeführt. Aber was muss der Tierarzt alles auf der Rechnung aufführen, wann darf er den dreifachen Gebührensatz überschreiten - all das kann man hier nachlesen:

Gesetze im Internet / GOT

Zugelaufene, aufgefundene, herrenlose Tiere


Es kommt immer wieder vor, dass einem ein Tier zuläuft oder man ein herrenloses Tier aufgreift, dass es dabei allerdings auch ein paar Sachen zu beachten gibt, wissen die wenigsten. Sehr gut zusammengefasst und verständlich formuliert, kann man hier unter dem Punkt "Tierfund" nachlesen, was es in solch einem Fall zu beachten gibt:

Tierrecht aktuell

Die letzte Ruhe


Wer die Möglichkeit hat, wird sein geliebtes Langohr im eigenen Garten beerdigen wollen - was die wenigsten allerdings wissen, dass dieses eigentlich nicht ohne weiteres erlaubt ist. Aufgrund einer EU-Verordnung (EU-Verordnung 1774/2002) wurde das Vergraben verstorbener Heimtiere in Deutschland durch das Gesetz und der entsprechenden Verordnung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TierNebG + TierNebV) geregelt:

Das Vergraben einzelner verstorbener Heimtiere ist auf einem eigenem Grundstück möglich, wenn das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist und das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Ebenso dürfen die Gräber nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen und das verstorbene Tier muss mit einer mindestens 50cm starken Erdschicht bedeckt werden.

Es ist nicht erlaubt, tote Tiere einfach im Wald oder anderen (öffentlichen) Plätzen zu vergraben - dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit z.T. hohen Bußgeldern bestraft werden. Ein Antrag auf Genehmigung zum Vergraben wie noch vor ein paar Jahren nötig, muss nicht mehr gestellt werden (Schreiben des Bundesministeriums). Das Gesetz und dessen Einhaltung wird von den Veterinärbehörden überwacht.

Quellen:

Bundesrecht TierNebG
Bundesrecht TierNebV
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mietrecht

Generell kann die Kleintierhaltung nicht verboten werden (BGH /Bundesgerichtshof VIII ZR 10/92) und einer Aufzählung des Amtsgerichtes Hanau (90 C 1294/99-90) zufolge gehören auch Zwergkaninchen zu den Kleintieren. Dennoch empfiehlt es sich, auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag zu achten. Worauf es dabei ankommt und was man zu beachten hat, ist hier nach zulesen:

Wirtschaftslexikon / Tierhaltung in Miet- und Eigentumswohnungen

Ein aktuelles Urteil des BGHs (AZ VIII ZR 168/12) stärkt weiter die Rechte der Tierhalter. Das Urteil stellt nochmals heraus, dass es kein generelles Haltungsverbot von Haustieren in Mietwohnungen geben darf. Lediglich in begründeten Fällen, die individuell vom Vermieter geprüft und rechtskonform dargelegt werden müssen, lässt sich eine Tierhaltung untersagen. Hierbei ist der Vermieter in der Beweispflicht, ob der Hausfrieden nachweislich durch die Tierhaltung gefärdet wird.

Weitere interessante und informative Links zum Thema "Tierhaltung und Mietrecht":

Tierschutzbund
Mietrecht
Bundesgerichtshof verbietet starre Klausel hinsichtlich Tierhaltungsverbot
Anmerkung von sweetrabbits zur Kleintierhaltung:

Das Gericht geht bei einer Kleintierhaltung von einer Haltung der Kleintiere in geschlossenen Behältnissen (Käfige / Aquarien) aus, dies geht aus dem Absatz II / 15 des Urteils (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06 ) hervor:

Auch eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, wenn sie keine Ausnahme für Haustiere vorsieht, deren Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache [...] gehört, weil davon in der Regel [...] Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der hier streitigen Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Das Gericht geht weiterhin davon aus, dass die Mietsache keine Schäden durch diese Art der Haltung (da die Tiere keinen direkten Kontakt zur Mietsache haben) erleiden kann und somit auch nicht verboten werden kann (Absatz II/16):

[...] ist zwar eine Versagung der Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen ausgeschlossen, weil von diesen Tieren Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können.

Bei einer Gehegehaltung oder freien Zimmer-/Wohnungshaltung ist dieser Umstand im o.g. Rahmen und Umfang nicht mehr gegeben und könnte dadurch auch neu bzw. anderes gewertet werden. Daher empfiehlt es sich, die Zustimmung des Vermieters zur Kaninchenhaltung schriftlich einzuholen.

Urteil und dazugehörige Pressemitteilung

Weitere Links zum Thema Tier und Recht


Tierrecht aktuell
Tierschutzurteile

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