Es ist ein natürlicher Vorgang, dass diese Wildtierjungen von ihren Müttern nur zweimal täglich gefüttert und aufgesucht werden. Den Rest des Tages sind sie allein bzw. in ihrer Kindergruppe unterwegs. Einzelne Wildtiere sind also nicht zwingend ohne Mutter, im Gegenteil: diese ist oft in der Nähe und kümmert sich. Zur Geburt legt die Wildkaninchen-Häsin einen eigenen Bau an, abseits vom Gemeinschaftsbau. Sie verschließt die Röhre mit Gras und Blättern und scharrt Erde und Äste darüber. Dort kommen die Jungen zur Welt. Nach erst etwa zehn Tagen öffnen sie die Augen und bleiben noch einige Zeit im Bau. Mit drei Wochen frühestens verlassen sie das Nest.
Man nennt Wildkaninchen auch Nesthocker, da sie lange im geschützten zu Hause bleiben. Danach kann man sie schon oft beobachten. In der freien Natur sind sie nach etwa 4 Wochen entwöhnt, so dass man oft denkt, es wären hilfsbedürftige junge Tiere hinter denen sich aber schon eigenständig lebende Jungtiere verbergen. Die Tiere sind in dem Alter noch recht klein und daher ist die Situation für uns Menschen schwer einzuschätzen.
Auch Feldhasen-Mütter legen ihre Jungen in Erdmulden. Die neu geborenen Hasen haben im Gegensatz zu den Wildkaninchenbabys schon Fell und können sofort sehen, was sie dazu verleitet, das Nest sehr schnell zu verlassen. Deshalb bezeichnet man sie auch als Nestflüchter. Die Jungen werden drei bis fünf Wochen lang täglich abends nach Sonnenuntergang und manchmal noch morgens gesäugt. Die Häsin bleibt dabei nur etwa zwei bis drei Minuten bei ihnen aus Angst, ihr stärkerer Geruch könnte Fressfeinde anlocken. Wir Spaziergänger sehen die Mutter eher selten und sind daher oftmals beunruhigt.
Wildtiere gehören in die Natur und nicht in Wohnungshaltung. Sie dienen nicht als Kuschel- oder Schmusetiere - sie benötigen ihre Freiheit und die Natur, um sich wohl zu fühlen. Selbst Wildtierauffangstationen haben sehr große Mühe damit, Jungtiere aufzuziehen, da es dem Menschen unmöglich ist, die artgerechte Kommunikation mit dem Muttertier und deren Fürsorge zu ersetzen. Die Auswilderung dieser Tiere ist danach ein großer Aufwand und nicht selten misslingt dies, da die Tiere in der freien Natur nicht mehr zurechtkommen. Wenn ein Jungtier erst einmal aufgenommen ist, gehören meist viel mehr Zuwendung und Zeitaufwand zum Alltag, als man es sich vor der Aufnahme vorgestellt hatte. Die jungen Tiere werden nach dem Menschenkontakt nicht mehr von der Mutter angenommen und müssen dann in der Natur verhungern! Also bitte fassen Sie junge Wildtiere in der Natur nicht an, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass es sich um ein verletztes Tier handelt.
Generell leben Wildkaninchen hauptsächlich noch in Parks, Zoos, Gärten und auf Friedhöfen. Der Bestand in den Wäldern ist weitesgehend zurückgegangen. Prüfen Sie also vorher ganz genau, ob das niedliche Tierbaby, das Sie auf Ihrem Spaziergang sehen, tatsächlich in Not ist. Gehen Sie lieber nach einiger Zeit noch einmal zurück und schauen, ob die Situation immer noch so wirkt, als sei das Tier verletzt. Oftmals kann man dann schon erkennen, dass es sich - entgegen der ersten Annahme - um eine für das Tier völlig natürliche Situation handelt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, fassen Sie das Tier bitte nicht an!
Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
Übertriebene Tierliebe ist hier - wie so oft - eher hinderlich und es muss davon abgesehen werden, Wildtiere in einer Spontanhandlung mit nach Hause zu nehmen. Bei einer Verletzung des Tieres oder in einer tatsächlichen Notsituation darf und sollte man dagegen eingreifen. Dann sollte man sich beim zuständigen Förster oder der Polizei melden, die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Weitere Hinweise und Hilfe finden Sie unter:
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Bundesweite Wildtierstationen
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